Durchführungsverordnung (EU) 2021/582 der Kommission vom 9. April 2021 zur Einführung eines vorläufigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China
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Article 1
1 Unbeschadet des Artikels 2 wird ein vorläufiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen, auch mit Legierung, auch weiter bearbeitet als flachgewalzt, ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material; in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form; mit einer Dicke von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm; in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm; in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, mit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,2 mm; derzeit eingereiht unter den KN-Codes ex76061110 (TARIC-Codes 7606111025, 7606111086), ex76061191 (TARIC-Codes 7606119125, 7606119186), ex76061193 (TARIC-Codes 7606119325, 7606119386), ex76061199 (TARIC-Codes 7606119925, 7606119986), ex76061220 (TARIC-Codes 7606122025, 7606122088), ex76061292 (TARIC-Codes 7606129225, 7606129293), ex76061293 (TARIC-Code 7606129386), ex76061299 (TARIC-Codes 7606129925 und 7606129986), ex76069100 (TARIC-Codes 7606910025, 7606910086), ex76069200 (TARIC-Codes 7606920025, 7606920092), ex76071190 (TARIC-Codes 7607119044, 7607119048, 7607119051, 7607119053, 7607119065, 7607119071, 7607119073, 7607119075, 7607119077, 7607119091, 7607119093) und ex76071990 (TARIC-Codes 7607199075, 7607199094) und mit Ursprung in der Volksrepublik China.
2 Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende vorläufige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt: UnternehmenVorläufiger Antidumpingzoll (%)TARIC-ZusatzcodeJiangsu Alcha Aluminum Group Co., Ltd.28,3C610 Nanshan Group Shandong Nanshan Aluminium Co., Ltd. Yantai Nanshan Aluminum New Material Co., Ltd. Longkou Nanshan Aluminum Rolling New Material Co., Ltd. Yantai Donghai Aluminum Foil Co., Ltd. 19,3C611Xiamen Xiashun Aluminium Foil Co., Ltd.21,4C612Andere mitarbeitende Unternehmen (Anhang)22,6Alle übrigen Unternehmen46,7C999
3 Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
4 Die Überführung der in Absatz 1 genannten Ware in den zollrechtlich freien Verkehr in der Union ist von der Leistung einer Sicherheit in Höhe des vorläufigen Zolls abhängig.
5 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden einschlägigen Zollvorschriften Anwendung.
Article 2
1 Die folgenden Waren sind von der in Artikel 1 Absatz 1 beschriebenen Ware ausgenommen: Bänder für Getränkedosenkörper, Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen aus Aluminium. Aluminiumerzeugnisse, mit Legierung, mit einer Dicke von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm, zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie. Aluminiumerzeugnisse, mit Legierung, mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen.
2 Die in Artikel 1 Absatz 1 beschriebene Ware ist von dem vorläufigen Antidumpingzoll befreit, wenn sie zur Verwendung bei der Herstellung von beschichteten Coils und Aluminiumverbundplatten eingeführt wird und die folgenden technischen Eigenschaften aufweist: Spannungsfrei geglühte Aluminiumcoils Warmgewalzte Coils Breiten: 800 mm bis 2050 mm Dicken: 0,20 mm bis 1,5 mm Dickentoleranz: +/– 0,01 mm bei Dicken von 0,20 mm bis 0,50 mm +/– ½ Norm bei Dicken von 0,51 mm bis 1,50 mm Breitentoleranz: +1,50/-0,00 mm Legierungen: 5005, 3005, 3105 Zustand: h14, h16, h24, h26 Max. Wellenhöhe: max. 3 auf 1000 mm
3 Die Ausklammerungen gemäß Absatz 1 Gedankenstriche 2 und 3 und die Befreiung gemäß Absatz 2 unterliegen den Bedingungen, die in den Zollbestimmungen der Union zur Endverwendung festgelegt sind, insbesondere Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Zollkodex der Union).
Article 3
1 Stellungnahmen interessierter Parteien zu dieser Verordnung sind innerhalb von 15 Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung schriftlich an die Kommission zu übermitteln.
2 Anhörungen bei der Kommission sind von interessierten Parteien innerhalb von fünf Kalendertagen nach Inkrafttreten dieser Verordnung zu beantragen.
Article 4
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 gilt für die Dauer von sechs Monaten.
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