Delegierte Verordnung (EU) 2021/723 der Kommission vom 26. Februar 2021 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2019/787 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der Einrichtung eines öffentlichen Registers, in dem die von den einzelnen Mitgliedstaaten zur Überwachung der Alterungsprozesse von Spirituosen benannten Stellen aufgeführt werden
Text
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Article 1 Öffentliches Register mit den zur Überwachung der Alterungsprozesse von Spirituosen benannten Stellen
1 Auf der Grundlage der Mitteilungen der Mitgliedstaaten gemäß Artikel 1 Absatz 1 der Durchführungsverordnung (EU) 2021/724 der Kommission erstellt und aktualisiert die Kommission eine Liste der Stellen, die für die Überwachung der Alterungsprozesse von Spirituosen benannt wurden.
2 Die Kommission richtet ein öffentliches Register ein, das die jeweils aktuelle Liste der für die Überwachung der Alterungsprozesse benannten Stellen umfasst. Das Register wird in Form einer öffentlich zugänglichen elektronischen Datenbank geführt.
Article 2 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 25. Mai 2021.
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