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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2021/852 der Kommission vom 27. Mai 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 32/2000 des Rates und der Verordnung (EG) Nr. 847/2006 der Kommission hinsichtlich des Ausschlusses von Einfuhren von Erzeugnissen mit Ursprung im Vereinigten Königreich von Zollkontingenten

CELEX
32021R0852
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-05-27
In force since
2021-05-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 7a

Die in Anhang I aufgeführten Gemeinschaftszollkontingente gelten für Einfuhren mit Ursprung in allen Drittländern mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs.“

Article 2

Artikel 2 der Verordnung (EG) Nr. 847/2006 wird wie folgt geändert: 1. In Absatz 1 wird „in allen Ländern“ durch „in allen Drittländern mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs“ ersetzt; 2. In Absatz 2 wird „in allen Ländern“ durch „in allen Drittländern mit Ausnahme des Vereinigten Königreichs“ ersetzt.

Article 3 Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt mit Wirkung vom 1. Januar 2021.

Relations

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