Durchführungsverordnung (EU) 2021/865 der Kommission vom 28. Mai 2021 zur Eintragung eines Namens in das Register der geschützten Ursprungsbezeichnungen und der geschützten geografischen Angaben („Rooibos“/„Red Bush“ (g. U.))
Text
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Article 1
Der Name „Rooibos“/„Red Bush“ (g. U.) wird eingetragen. Mit dem in Absatz 1 genannten Namen wird ein Erzeugnis der Klasse 1.8 „Andere unter Anhang I AEUV fallende Erzeugnisse (Gewürze usw.)“ ausgewiesen. Das konsolidierte Einzige Dokument ist dieser Verordnung als Anhang beigefügt.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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