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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2021/1467 der Kommission vom 6. Juli 2021 zur Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 betreffend die Ausfuhrlizenzpflicht für Reis

CELEX
32021R1467
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2021-07-06
In force since
2021-09-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237

Teil II Buchstabe A des Anhangs der Delegierten Verordnung (EU) 2016/1237 wird gestrichen.

Article 2 Übergangsbestimmungen

Auf Ersuchen des Lizenzinhabers wird die geleistete Sicherheit für eine Ausfuhrlizenz von „geschältem Reis (‚Cargo-Reis‘ oder ‚Braunreis‘)“ und halbgeschliffenem oder vollständig geschliffenem Reis, auch poliert oder glasiert, freigegeben, wenn alle folgenden Bedingungen erfüllt sind: a) die Gültigkeitsdauer der Lizenz ist am Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung nicht abgelaufen, b) die Lizenz wurde bis zum Tag des Inkrafttretens dieser Verordnung teilweise oder noch gar nicht genutzt.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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