Durchführungsverordnung (EU) 2021/1784 der Kommission vom 8. Oktober 2021 zur Einführung eines endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen mit Ursprung in der Volksrepublik China
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Article 1
1 Unbeschadet des Artikels 2 wird ein endgültiger Antidumpingzoll eingeführt auf die Einfuhren von flachgewalzten Aluminiumerzeugnissen, auch mit Legierung, auch weiter bearbeitet als flachgewalzt, ohne Unterlage, ohne innere Lagen aus anderem Material; in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, als auf Länge zugeschnittene Bleche oder in runder Form, mit einer Dicke von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm, in Platten, mit einer Dicke von mehr als 6 mm, in Rollen (Coils) oder als aufgerollte Bänder, mit einer Dicke von 0,03 mm oder mehr, jedoch weniger als 0,2 mm, mit Ursprung in der Volksrepublik China, die derzeit unter den KN-Codes ex76061110 (TARIC-Codes 7606111025, 7606111086), ex76061191 (TARIC-Codes 7606119125, 7606119186), ex76061193 (TARIC-Codes 7606119325, 7606119386), ex76061199 (TARIC-Codes 7606119925, 7606119986), ex76061220 (TARIC-Codes 7606122025, 7606122088), ex76061292 (TARIC-Codes 7606129225, 7606129293), ex76061293 (TARIC-Code 7606129386), ex76061299 (TARIC-Codes 7606129925 und 7606129986), ex76069100 (TARIC-Codes 7606910025, 7606910086), ex76069200 (TARIC-Codes 7606920025, 7606920092), ex76071190 (TARIC-Codes 7607119048, 7607119051, 7607119053, 7607119065, 7607119073, 7607119075, 7607119077, 7607119091, 7607119093) und ex76071990 (TARIC-Codes 7607199075, 7607199094) eingereiht werden.
2 Für die in Absatz 1 beschriebene und von den nachstehend aufgeführten Unternehmen hergestellte Ware gelten folgende endgültige Antidumpingzollsätze auf den Nettopreis frei Grenze der Union, unverzollt: UnternehmenEndgültiger Antidumpingzollsatz (in %)TARIC-ZusatzcodeJiangsu Alcha Aluminum Group Co., Ltd.14,3 %C610 Nanshan Group Shandong Nanshan Aluminium Co., Ltd. Yantai Nanshan Aluminum New Material Co., Ltd. Longkou Nanshan Aluminum Rolling New Material Co., Ltd. Yantai Donghai Aluminum Foil Co., Ltd. 19,1 %C611Xiamen Xiashun Aluminium Foil Co., Ltd.21,4 %C612Andere mitarbeitende Unternehmen (Anhang)19,0 %Alle übrigen Unternehmen24,6 %C999
3 Die Anwendung der unternehmensspezifischen Zollsätze für die in Absatz 2 genannten Unternehmen setzt voraus, dass den Zollbehörden der Mitgliedstaaten eine gültige Handelsrechnung vorgelegt wird; diese muss eine Erklärung enthalten, die von einer dafür zuständigen, mit Name und Funktion ausgewiesenen Person des rechnungsstellenden Unternehmens datiert und unterzeichnet wurde und deren Wortlaut wie folgt lautet: „Der/Die Unterzeichnete versichert, dass die auf dieser Rechnung aufgeführten und zur Ausfuhr in die Europäische Union verkauften [Mengenangabe] [betroffene Ware] von [Name und Anschrift des Unternehmens] ([TARIC-Zusatzcode]) in [betroffenes Land] hergestellt wurden und dass die Angaben auf dieser Rechnung vollständig und richtig sind.“ Wird keine solche Handelsrechnung vorgelegt, findet der für alle übrigen Unternehmen geltende Zollsatz Anwendung.
4 Sofern nichts anderes bestimmt ist, finden die geltenden Zollbestimmungen Anwendung.
Article 2
1 Die folgenden Waren sind von der in Artikel 1 Absatz 1 beschriebenen Ware ausgenommen: Bänder für Getränkedosenkörper, Getränkedosendeckel und Getränkedosenlaschen aus Aluminium. Waren, die derzeit unter den TARIC-Codes 7607119044 und 7607119071 eingereiht werden. Aluminiumerzeugnisse, mit Legierung, mit einer Dicke von 0,2 mm oder mehr, jedoch nicht mehr als 6 mm, zur Verwendung als Karosserieteile in der Automobilindustrie. Aluminiumerzeugnisse, mit Legierung, mit einer Dicke von 0,8 mm oder mehr, zur Verwendung bei der Herstellung von Flugzeugteilen.
2 Die in Artikel 1 Absatz 1 beschriebene Ware ist von dem endgültigen Antidumpingzoll befreit, wenn sie zur Verwendung bei der Herstellung von Aluminiumverbundplatten eingeführt wird und die folgenden technischen Eigenschaften aufweist: Spannungsfrei geglühte Aluminiumcoils Warmgewalzte Coils Mill Finish (Material mit unbehandelter Oberfläche) Breiten: 800 mm bis 2050 mm Dicken: 0,20 mm bis 0,5 mm Dickentoleranz: +/– 0,01 mm Breitentoleranz: + 1,50/– 0,00 mm Legierungen: 5005, 3105 Zustand: h14, h16, h24, h26 Max. Wellenhöhe: max. 3 auf 1000 mm
3 Die Ausklammerungen gemäß Absatz 1 Gedankenstriche 3 und 4 und die Befreiung gemäß Absatz 2 unterliegen den Bedingungen, die in den Zollbestimmungen der Union zur Endverwendung festgelegt sind, insbesondere Artikel 254 der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates (Zollkodex der Union).
Article 3
Die Sicherheitsleistungen für den mit der Durchführungsverordnung (EU) 2021/582 eingeführten vorläufigen Antidumpingzoll werden nicht vereinnahmt.
Article 4
Artikel 1 Absatz 2 kann geändert werden, um neue ausführende Hersteller aus der Volksrepublik China hinzuzufügen und für sie den entsprechenden gewogenen durchschnittlichen Antidumpingzollsatz für mitarbeitende Unternehmen, die nicht in die Stichprobe einbezogen wurden, einzuführen. Ein neuer ausführender Hersteller muss Nachweise dafür vorlegen, dass a) er die in Artikel 1 Absatz 1 beschriebenen Waren mit Ursprung in der Volksrepublik China im Untersuchungszeitraum (1. Juli 2019 bis 30. Juni 2020) nicht ausgeführt hat, b) er nicht mit einem Ausführer oder Hersteller verbunden ist, für den die mit dieser Verordnung eingeführten Maßnahmen gelten und c) er die betroffene Ware nach dem Ende des Untersuchungszeitraums tatsächlich in die Union ausgeführt hat oder eine unwiderrufliche vertragliche Verpflichtung zur Ausfuhr einer bedeutenden Menge in die Union eingegangen ist.
Article 5
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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