Verordnung (EU) 2021/1863 des Rates vom 22. Oktober 2021 zur Änderung der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 über die Anwendung spezifischer restriktiver Maßnahmen gegen Personen, die gegen das Waffenembargo betreffend die Demokratische Republik Kongo verstoßen
Text
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Article 1
Artikel 2a Absatz 1 Buchstabe i der Verordnung (EG) Nr. 1183/2005 erhält folgende Fassung: „i) die Planung, Steuerung oder Förderung von oder Beteiligung an Angriffen auf die Friedenssicherungskräfte der MONUSCO oder das Personal der Vereinten Nationen, einschließlich der Mitglieder der Expertengruppe, oder auf das medizinische und das humanitäre Personal;“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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