Durchführungsverordnung (EU) 2021/1926 der Kommission vom 5. November 2021 zur Anerkennung der vom Vereinigten Königreich durchgeführten Kontrollen auf Konformität mit den Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse und zur Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EG) Nr. 1234/2007 des Rates für die Sektoren Obst und Gemüse und Verarbeitungserzeugnisse aus Obst und Gemüse
Text
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Article 1 Anerkennung von Konformitätskontrollen
Die vom Vereinigten Königreich vor der Einfuhr in die Union durchgeführten Kontrollen auf Konformität mit den Vermarktungsnormen für Obst und Gemüse werden anerkannt.
Article 2 Amtliche Behörde und Kontrollstellen
1 Die in Artikel 15 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 genannte amtliche Behörde des Vereinigten Königreichs, unter deren Verantwortung die Kontrollen gemäß Artikel 1 der vorliegenden Verordnung durchgeführt werden, ist der Secretary of State for the Department for Environment, Food & Rural Affairs (Minister für Umwelt, Ernährung und ländliche Angelegenheiten).
2 Die Kontrollstellen des Vereinigten Königreichs, die mit der Durchführung der Kontrollen als solchen im Sinne des Artikels 15 Absatz 2 Unterabsatz 2 der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 beauftragt sind, sind für England und Wales das Horticulture Marketing Inspectorate, für Schottland die Horticulture and Marketing Unit und für Nordirland das Department of Agriculture, Environment and Rural Affairs.
Article 3 Änderung der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011
Anhang IV der Durchführungsverordnung (EU) Nr. 543/2011 erhält die Fassung des Anhangs der vorliegenden Verordnung.
Article 4 Aufhebung
Die Durchführungsverordnung (EU) 2020/2102 wird aufgehoben.
Article 5 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am siebten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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