Durchführungsverordnung (EU) 2021/2090 der Kommission vom 25. November 2021 zur Verweigerung der Zulassung von Titandioxid als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1 Verweigerung der Zulassung
Die Zulassung von Titandioxid (E 171) als Zusatzstoff zur Verwendung in der Tierernährung in der Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Farbstoffe: Stoffe, die einem Futtermittel Farbe geben oder die Farbe in einem Futtermittel wiederherstellen“ wird verweigert.
Article 2 Rücknahme vom Markt
1 Vorhandene Bestände des in Artikel 1 genannten Zusatzstoffs und von Vormischungen, die diesen enthalten, werden bis zum 20. März 2022 vom Markt genommen.
2 Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel, die vor dem 20. März 2022 mit dem Zusatzstoff oder den Vormischungen nach Absatz 1 hergestellt wurden, werden bis zum 20. Juni 2022 vom Markt genommen.
Article 3 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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