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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2021/2090 der Kommission vom 25. November 2021 zur Verweigerung der Zulassung von Titandioxid als Futtermittelzusatzstoff für alle Tierarten (Text von Bedeutung für den EWR)

CELEX
32021R2090
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2021-11-25
In force since
2021-12-20
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verweigerung der Zulassung

Die Zulassung von Titandioxid (E 171) als Zusatzstoff zur Verwendung in der Tierernährung in der Zusatzstoffkategorie „sensorische Zusatzstoffe“ und der Funktionsgruppe „Farbstoffe: Stoffe, die einem Futtermittel Farbe geben oder die Farbe in einem Futtermittel wiederherstellen“ wird verweigert.

Article 2 Rücknahme vom Markt

1 Vorhandene Bestände des in Artikel 1 genannten Zusatzstoffs und von Vormischungen, die diesen enthalten, werden bis zum 20. März 2022 vom Markt genommen.

2 Futtermittel-Ausgangserzeugnisse und Mischfuttermittel, die vor dem 20. März 2022 mit dem Zusatzstoff oder den Vormischungen nach Absatz 1 hergestellt wurden, werden bis zum 20. Juni 2022 vom Markt genommen.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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