Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Verordnung (EU) 2021/2278 des Rates vom 20. Dezember 2021 zur Aussetzung der in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs für bestimmte landwirtschaftliche und gewerbliche Waren und zur Aufhebung der Verordnung (EU) Nr. 1387/2013

CELEX
32021R2278
Document type
REG
Sector
Legislation
Date of document
2021-12-20
In force since
2022-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Für die im Anhang dieser Verordnung aufgeführten landwirtschaftlichen und gewerblichen Waren werden die in Artikel 56 Absatz 2 Buchstabe c der Verordnung (EU) Nr. 952/2013 genannten Zölle des Gemeinsamen Zolltarifs ausgesetzt.

2 Absatz 1 gilt nicht für Gemische, Zubereitungen oder aus verschiedenen Bestandteilen bestehende Waren, die die im Anhang aufgeführten Waren enthalten.

Article 2

1 Die Kommission kann die Aussetzungen für die im Anhang aufgeführten Waren in den folgenden Fällen überprüfen: a) auf eigene Initiative, oder b) auf Antrag eines Mitgliedstaats.

2 Die Kommission überprüft die Aussetzungen für die im Anhang aufgeführten Waren im Verlauf des Jahres, das dem im Anhang für die verbindliche Überprüfung festgelegten Tag vorausgeht.

Article 3

Wird eine Anmeldung zur Überführung in den zollrechtlich freien Verkehr für Waren abgegeben, für die im Anhang besondere Maßeinheiten vorgesehen sind, wird die genaue Menge der eingeführten Waren unter Verwendung der im Anhang angegebenen besonderen Maßeinheit in diese Anmeldung eingetragen.

Article 4

Die Verordnung (EU) Nr. 1387/2013 wird aufgehoben.

Article 5

Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions