Durchführungsverordnung (EU) 2021/2289 der Kommission vom 21. Dezember 2021 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates in Bezug auf die Präsentation des Inhalts der GAP-Strategiepläne und das elektronische System für den sicheren Informationsaustausch
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Article 1 Inhalt des GAP-Strategieplans
Die Mitgliedstaaten präsentieren den Inhalt des GAP-Strategieplans gemäß Titel V Kapitel II der Verordnung (EU) 2021/2115, wie in Anhang I der vorliegenden Verordnung festgelegt.
Article 2 Zusätzliche Anhänge des GAP-Strategieplans
Die Mitgliedstaaten können zusätzlich zu den in Artikel 115 der Verordnung (EU) 2021/2115 genannten Informationen in gesonderten Anhängen ihres GAP-Strategieplans weitere Informationen übermitteln. Die Genehmigung des GAP-Strategieplans gemäß Artikel 118 der Verordnung (EU) 2021/2115 und die Genehmigung einer Änderung des GAP-Strategieplans gemäß Artikel 119 Absatz 10 jener Verordnung finden auf diese zusätzlichen Anhänge keine Anwendung.
Article 3 Elektronisches System für den sicheren Informationsaustausch
Die Mitgliedstaaten nehmen den Informationsaustausch gemäß der Verordnung (EU) 2021/2115 oder den gemäß jener Verordnung erlassenen delegierten Rechtsakten oder Durchführungsrechtsakten über das elektronische System für den sicheren Informationsaustausch mit der Bezeichnung SFC2021 vor, für das die Zuständigkeiten der Kommission und der Mitgliedstaaten in Anhang II der vorliegenden Verordnung festgelegt sind. Abweichend von Absatz 1 werden Informationen im Zusammenhang mit Titel III Kapitel III der Verordnung (EU) 2021/2115, die von den Mitgliedstaaten gemäß dem auf der Grundlage von Artikel 143 Absatz 4 jener Verordnung zu erlassenden Durchführungsrechtsakt zu übermitteln sind, im Einklang mit den Bestimmungen der Durchführungsverordnung (EU) 2017/1185 der Kommission über das von der Kommission gemäß jener Durchführungsverordnung zur Verfügung gestellte IT-System übermittelt.
Article 4 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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