Durchführungsbeschluss (EU) 2022/499 der Kommission vom 23. März 2022 zur Genehmigung von Änderungen nationaler Pläne in Bezug auf Zypern und Slowenien zur Umsetzung der Validierungssysteme gemäß der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 des Rates (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 1844) (Nur der griechische und slowenische Text sind verbindlich)
Text
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Article 1
Die Änderungen des nationalen Plans zur Umsetzung des Validierungssystems, die Zypern am 3. September 2021 gemäß Artikel 109 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgelegt hat, werden genehmigt.
Article 2
Die Änderungen des nationalen Plans zur Umsetzung des Validierungssystems, die Slowenien am 23. Juni 2021 gemäß Artikel 109 Absatz 8 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 vorgelegt hat, werden genehmigt.
Article 3
Kommt die Kommission auf der Grundlage der Ergebnisse der im Rahmen von Titel X der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 durchgeführten Überprüfungen, Inspektionen und Audits zu dem Ergebnis, dass die gemäß den Artikeln 1 und 2 genehmigten Validierungspläne keine wirksame Umsetzung der in Artikel 109 der Verordnung (EG) Nr. 1224/2009 aufgeführten Verpflichtungen durch die Mitgliedstaaten ermöglichen, so kann sie nach Rücksprache mit den betreffenden Mitgliedstaaten die Änderung der Pläne fordern. Die Mitgliedstaaten ändern ihren Validierungsplan entsprechend dieser Aufforderung.
Article 4
Dieser Beschluss ist an die Republik Zypern und die Republik Slowenien gerichtet.
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