Beschluss (EU) 2022/614 des Rates vom 11. Februar 2022 über die Unterzeichnung, im Namen der Union, und der vorläufigen Anwendung des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung, im Namen der Union, des Abkommens in Form eines Briefwechsels zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius über die Verlängerung des Protokolls zur Festlegung der Fangmöglichkeiten und der finanziellen Gegenleistung nach dem partnerschaftlichen Fischereiabkommen zwischen der Europäischen Union und der Republik Mauritius wird vorbehaltlich des Abschlusses genehmigt .
Article 2
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu benennen, die befugt ist (sind), das Abkommen in Form eines Briefwechsels im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 3
Bis zu seinem Inkrafttreten wird das Abkommen in Form eines Briefwechsels gemäß Absatz 10 des Abkommens in Form eines Briefwechsels ab dem 1. Januar 2022 oder ab jedem späteren Unterzeichnungsdatum, vorläufig angewandt, bis die für sein Inkrafttreten erforderlichen Verfahren abgeschlossen sind.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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