Beschluss (EU) 2022/722 des Rates vom 5. April 2022 zur Ermächtigung der Mitgliedstaaten, im Interesse der Europäischen Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials zu unterzeichnen
Text
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Article 1
Die Mitgliedstaaten werden ermächtigt, im Interesse der Union das Zweite Zusatzprotokoll zum Übereinkommen über Computerkriminalität über eine verstärkte Zusammenarbeit und die Weitergabe elektronischen Beweismaterials (im Folgenden „Protokoll“) zu unterzeichnen.
Article 2
1 Bei der Unterzeichnung des Protokolls können die Mitgliedstaaten Vorbehalte, Erklärungen, Notifikationen und Mitteilungen gemäß den Abschnitten 1 bis 3 des Anhangs dieses Beschlusses vorlegen.
2 Mitgliedstaaten, die das Protokoll unterzeichnen und bei der Unterzeichnung des Protokolls keine Vorbehalte, Erklärungen, Notifikationen und Mitteilungen nach Absatz 1 vorgelegt haben, legen diese bei der Hinterlegung ihrer Urkunde zur Ratifikation, Annahme oder Genehmigung des Protokolls vor.
3 Nach der Unterzeichnung und der Ratifikation, Annahme oder Genehmigung des Protokolls beachten die Mitgliedstaaten außerdem die Hinweise in Abschnitt 4 des Anhangs dieses Beschlusses.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 4
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 5
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet.
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