Beschluss (EU) 2022/796 der Kommission vom 12. Mai 2022 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — einer Änderung des Anhangs XVIII des Assoziierungsabkommens zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und Zentralamerika andererseits
Text
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Article 1
Die im Entwurf des Beschlusses des Assoziationsrats enthaltenen Änderungen des Anhangs XVIII Teil B des Abkommens werden im Namen der Union genehmigt. Der Wortlaut des Entwurfs des Beschlusses des Assoziationsrats ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Der Vertreter der Union im Assoziationsrat wird ermächtigt, den Beschluss des Assoziationsrates im Namen der Union zu genehmigen.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Beschluss des Assoziationsrates wird nach seiner Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 1
Die Einträge im Anhang dieses Beschlusses werden in die Tabelle in Anhang XVIII Teil B „Geschützte geografische Angaben“ des Abkommens aufgenommen, der mit dem Beschluss Nr. 5/2014 des Assoziationsrates EU-Zentralamerika erstellt wurde.
Article 2
Dieser Beschluss ist in zwei Urschriften ausgefertigt und wird von den Vertretern des Assoziationsrates EU-Zentralamerika unterzeichnet, die bevollmächtigt sind, für die Zwecke der Änderung des Abkommens im Namen der Vertragsparteien zu handeln. Dieser Beschluss ist ab dem Zeitpunkt der letzten Unterschrift wirksam. Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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