Beschluss (EU) 2022/998 des Rates vom 17. Juni 2022 über den im Namen der Europäischen Union in dem durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend die Annahme der Geschäftsordnung für die Streitbeilegung zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union in dem durch das Interims-Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen Ghana einerseits und der Europäischen Gemeinschaft und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten WPA-Ausschuss betreffend die Annahme der Geschäftsordnung für die Streitbeilegung zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf eines Beschlusses des WPA-Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Article 1
Die im Anhang dieses Beschlusses enthaltende Geschäftsordnung für die Streitbeilegung wird angenommen.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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