Beschluss (EU) 2022/1022 des Rates vom 9. Juni 2022 zur Unterzeichnung des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten der Bergbau-, Landwirtschafts- und Bauausrüstung (BLB-Protokoll) im Namen der Europäischen Union
Text
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Article 1
Die Unterzeichnung des Protokolls zum Übereinkommen über internationale Sicherungsrechte an beweglicher Ausrüstung betreffend Besonderheiten der Bergbau-, Landwirtschafts- und Bauausrüstung (BLB-Protokoll), das am 22. November 2019 in Pretoria angenommen wurde, im Namen der Union wird — vorbehaltlich des Abschlusses — genehmigt .
Article 2
Die diesem Beschluss beigefügte Erklärung wird vorbehaltlich der Annahme eines Beschlusses über den Abschluss des BLB-Protokolls zu einem späteren Zeitpunkt im Namen der Union genehmigt.
Article 3
Der Präsident des Rates wird ermächtigt, die Person(en) zu bestellen, die befugt ist (sind), das BLB-Protokoll unter dem Vorbehalt des Artikels 4 im Namen der Union zu unterzeichnen.
Article 4
Bei der Unterzeichnung des BLB-Protokolls gibt die Union gemäß Artikel XXIV Absatz 2 des BLB-Protokolls die diesem Beschluss als Anhang beigefügte Erklärung ab.
Article 5
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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