Durchführungsbeschluss (EU) 2022/1376 der Kommission vom 26. Juli 2022 über die Anwendbarkeit des Artikels 34 der Richtlinie 2014/25/EU des Europäischen Parlaments und des Rates auf die Stromerzeugung und den Stromgroßhandel in Dänemark (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2022) 5046) (Nur der dänische Text ist verbindlich) (Text von Bedeutung für den EWR)
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Die Richtlinie 2014/25/EU gilt nicht für Aufträge, die von Auftraggebern vergeben werden und die Erzeugung von und den Großhandel mit Strom aus konventionellen und erneuerbaren Energiequellen in Dänemark ermöglichen sollen, die Gegenstand des Antrags nach Artikel 35 Absatz 1 der Richtlinie 2014/25/EU sind. Dieser Beschluss ist an das Königreich Dänemark gerichtet.
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