Beschluss (EU) 2022/1663 des Rates vom 26. September 2022 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union bezüglich der Änderungen der Anlagen zum Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf der Straße und der dem Übereinkommen über die internationale Beförderung gefährlicher Güter auf Binnenwasserstraßen beigefügten Verordnung zu vertreten ist
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1
Der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt bezüglich der Änderungen der Anlagen zum ADR, die von der Arbeitsgruppe für die Beförderung gefährlicher Güter (WP.15) angenommen wurden, und bezüglich der Änderungen der dem ADN beigefügten Verordnungen, die vom ADN-Verwaltungsausschuss angenommen wurden, ist im Anhang dieses Beschlusses enthalten. Geringfügige Änderungen der in Absatz 1 genannten Änderungen können ohne einen weiteren Beschluss des Rates gemäß Artikel 2 vereinbart werden.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Vertragsparteien des ADR bzw. des ADN sind, im Hinblick auf die Änderungen der Anlagen zum ADR und der dem ADR beigefügten Verordnungen vorgetragen, die gemeinsam im Interesse der Union handeln.
Article 3
Ein Hinweis auf die angenommenen Änderungen der Anlagen zum ADR und der dem ADN beigefügten Verordnungen wird im Amtsblatt der Europäischen Union unter Angabe des Tages ihres Inkrafttretens veröffentlicht.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions