Beschluss (EU) 2022/2109 des Rates vom 24. Oktober 2022 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union zu bestimmten Resolutionen, die auf der 20. Generalversammlung am 4. November 2022 der Internationalen Organisation für Rebe und Wein zu verabschieden sind, zu vertretenden Standpunkts
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 20. Generalversammlung der OIV am 4. November 2022 zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt.
Article 2
Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, geäußert; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
Article 3
1 Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor den oder während der Tagungen der OIV vorgelegt werden, den Standpunkt gemäß Artikel 1 beeinflussen dürften, beantragen die Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, dass die Abstimmung auf der Generalversammlung der OIV zurückgestellt wird, bis der Standpunkt, der im Namen der Union zu vertreten ist, auf Grundlage der neuen Informationen festgelegt ist.
2 Die Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, können nach entsprechenden Koordinierungssitzungen und ohne einen weiteren Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union zu vertreten ist, technischen Änderungen an den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten Entwürfen der OIV-Resolutionen zustimmen, sofern der Inhalt der Resolutionen dadurch nicht wesentlich verändert wird; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.
Article 4
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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