Durchführungsbeschluss (EU) 2022/2206 der Kommission vom 11. November 2022 zur Festlegung der Vorlage für die jährliche Berichterstattung der Mitgliedstaaten an den Europäischen Datenschutzausschuss über die Ausübung der Rechte betroffener Personen in Bezug auf das Schengener Informationssystem
Text
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Article 1
Die in Artikel 54 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1861 und Artikel 68 Absatz 3 der Verordnung (EU) 2018/1862 genannten Informationen werden gemäß der Vorlage im Anhang des vorliegenden Beschlusses bereitgestellt.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am zwanzigsten Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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