Beschluss (EU) 2022/2384 des Rates vom 25. November 2022 über die Annahme — im Namen der Europäischen Union — der Änderung der Listen spezifischer Verpflichtungen im Rahmen des Allgemeinen Übereinkommens über den Handel mit Dienstleistungen (GATS) der Union zur Einbeziehung von Anhang 1 der Erklärung über den Abschluss der Verhandlungen über die innerstaatliche Regelung von Dienstleistungen
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Article 1
Die Aufnahme der in Anhang 1 der Erklärung über den Abschluss der Verhandlungen über die innerstaatliche Regelung von Dienstleistungen in die GATS-Liste spezifischer Verpflichtungen der Union genannten Disziplinen wird im Namen der Europäischen Union genehmigt. Der Wortlaut der Erklärung und der Vorläufigen Liste spezifischer Verpflichtungen der Union ist diesem Beschluss beigefügt.
Article 2
Die Kommission wird hiermit ermächtigt, der WTO die erforderlichen Änderungen der GATS-Liste spezifischer Verpflichtungen der Union, wie in der Vorläufigen Liste spezifischer Verpflichtungen angegeben, vorzulegen.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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