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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2022/2489 des Rates vom 25. November 2022 über den im Namen der Europäischen Union auf der 42. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (Übereinkommen von Bern) zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32022D2489
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2022-11-25
In force since
2022-11-25
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union zu Fragen, die in ihren Zuständigkeitsbereich fallen, auf der 42. Tagung des Ständigen Ausschusses des Übereinkommens über die Erhaltung der europäischen wildlebenden Pflanzen und Tiere und ihrer natürlichen Lebensräume (im Folgenden „Übereinkommen von Bern“) zu vertreten ist, lautet wie folgt: a) Ablehnung des Vorschlags, den Wolf (Canis lupus) aus Anhang II („Streng geschützte Tierarten“) zu streichen und in Anhang III („Geschützte Tierarten“) des Übereinkommens von Bern aufzunehmen; b) Zustimmung zu den vorgeschlagenen Änderungen der Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses in Dokument TPVS/Inf(2022)29: „Vorgeschlagene Änderungen der Geschäftsordnung des Ständigen Ausschusses“ des Sekretariats des Übereinkommens von Bern.

Article 2

Unter Berücksichtigung der Entwicklungen auf der 42. Tagung des Ständigen Ausschusses kann der in Artikel 1 Buchstabe b genannte Standpunkt von den Vertretern der Union — nach Rücksprache mit den Mitgliedstaaten bei Koordinierungssitzungen vor Ort — ohne weiteren Beschluss des Rates präzisiert werden.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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