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Seqlense EUR-Lex

Beschluss des Europäischen Datenschutzbeauftragten (EDSB) vom 14. Oktober 2022 zur Änderung der Geschäftsordnung des EDSB vom 15. Mai 2020

CELEX
32022Q1024(01)
Document type
PROC_RULES
Sector
Legislation
Date of document
2022-10-14
In force since
2022-11-13
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 10 Führungskräftesitzung

1 Die Führungskräftesitzung dient der strategischen Aufsicht über die Arbeit des EDSB. Der Europäische Datenschutzbeauftragte, der Leiter der Geschäftsstelle des EDSB, die mittlere und obere Führungsebene und die anderen Beamten, die zur strategischen Aufsicht über die Arbeit des EDSB wie vom Europäischen Datenschutzbeauftragten festgelegt beitragen, nehmen an der Führungskräftesitzung teil.

2 Werden in der Führungskräftesitzung Themen behandelt, die die Personalverwaltung, den Haushalt, Finanz- oder Verwaltungsangelegenheiten betreffen, die für den EDSA oder das Sekretariat des EDSA von Belang sind, nimmt auch der Leiter des Sekretariats des EDSA daran teil.

3 Die Führungskräftesitzung wird vom Europäischen Datenschutzbeauftragten oder, wenn dieser nicht an der Sitzung teilnehmen kann, vom Leiter der Geschäftsstelle des EDSB geleitet.

4 Der Leiter der Geschäftsstelle des EDSB gewährleistet das ordnungsgemäße Funktionieren des Sekretariats der Führungskräftesitzung.

5 Die Sitzungen sind nicht öffentlich. Die Beratungen sind vertraulich.“

Article 11 Aufgabenübertragung und Stellvertretung

1 Soweit angemessen, kann der Europäische Datenschutzbeauftragte dem Leiter der Geschäftsstelle des EDSB gemäß der Verordnung die Befugnis übertragen, rechtsverbindliche Entscheidungen, deren Inhalt bereits vom Europäischen Datenschutzbeauftragten festgelegt wurde, zu erlassen und zu unterzeichnen.

2 Soweit angemessen, kann der Europäische Datenschutzbeauftragte auch die Befugnis, andere Dokumente zu erlassen und zu unterzeichnen, gemäß der Verordnung dem Leiter der Geschäftsstelle des EDSB oder dem zuständigen Referats- oder Bereichsleiter übertragen.

3 Der Leiter der Geschäftsstelle des EDSB kann ihm gemäß den Absätzen 1 oder 2 übertragene Befugnisse dem zuständigen Referats- oder unabhängigen Bereichsleiter übertragen, der dem Leiter der Geschäftsstelle des EDSB direkt unterstellt ist.

4 Ist der Europäische Datenschutzbeauftragte verhindert, seine Funktionen wahrzunehmen, oder ist die Stelle nicht besetzt, so nimmt der Leiter der Geschäftsstelle des EDSB, soweit angemessen, die zur Gewährleistung der Betriebskontinuität notwendigen und dringenden Aufgaben und Pflichten des Europäischen Datenschutzbeauftragten gemäß der Verordnung wahr.

5 Ist der Leiter der Geschäftsstelle verhindert, seine Funktionen wahrzunehmen, oder ist die Stelle nicht besetzt und kein Beamter vom Europäischen Datenschutzbeauftragten bestimmt worden, so werden die Funktionen des Leiters der Geschäftsstelle vom Referats- oder unabhängigen Bereichsleiter, der dem Leiter der Geschäftsstelle des EDSB direkt unterstellt ist, in der höchsten Besoldungsgruppe oder, bei gleicher Besoldungsgruppe, von dem in seiner Besoldungsgruppe dienstältesten Referats- oder unabhängigen Bereichsleiter oder, bei gleichem Dienstalter, vom ältesten Referats- oder Bereichsleiter wahrgenommen. Der Leiter des EDSA-Sekretariats darf den Leiter der Geschäftsstelle des EDSB nicht vertreten.

6 Steht kein Leiter eines Referats oder eines unabhängigen Bereichs, der dem Leiter der Geschäftsstelle des EDSB direkt unterstellt ist, zur Erfüllung der in Absatz 5 genannten Pflichten des Leiters der Geschäftsstelle des EDSB zur Verfügung und hat der Europäische Datenschutzbeauftragte keinen Beamten bestimmt, so übernimmt der Beamte in der höchsten Besoldungsgruppe oder, bei gleicher Besoldungsgruppe, der in seiner Besoldungsgruppe dienstälteste Beamte oder, bei gleichem Dienstalter, der älteste Beamte die Stellvertretung. Die Mitarbeiter des EDSA-Sekretariats dürfen den Leiter der Geschäftsstelle des EDSB nicht vertreten.“

Article 2

Dieser Beschluss tritt 20 Tage nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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