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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1614 der Kommission vom 15. September 2022 zur Festlegung der bestehenden Tiefseefischereigebiete und Erstellung einer Liste der Gebiete, in denen empfindliche marine Ökosysteme bekanntermaßen oder wahrscheinlich vorkommen

CELEX
32022R1614
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-09-15
In force since
2022-10-09
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Bestehende Tiefseefischereigebiete

1 Die bestehenden Tiefseefischereigebiete werden gemäß den Koordinaten in Anhang I festgelegt.

2 Für die bestehenden Tiefseefischereigebiete gelten die Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/2336, insbesondere Artikel 8 Absätze 2 und 4 der genannten Verordnung über die Beschränkung der Fanggenehmigungen und das Verbot der Fischerei mit Grundschleppnetzen in Tiefen unter 800 Metern.

Article 2 Liste der Gebiete, in denen empfindliche marine Ökosysteme bekanntermaßen oder wahrscheinlich vorkommen

1 Die Liste der Gebiete, in denen empfindliche marine Ökosysteme bekanntermaßen oder wahrscheinlich vorkommen, wird gemäß den Koordinaten in Anhang II festgelegt.

2 Die Gebiete, in denen empfindliche marine Ökosysteme bekanntermaßen oder wahrscheinlich vorkommen, unterliegen den Bestimmungen der Verordnung (EU) 2016/2336, insbesondere Artikel 9 Absätze 1 und 9 über die Anwendung auf Fangtätigkeiten mit Grundfanggeräten unterhalb einer Tiefe von 400 Metern. und das Verbot der Fischerei mit Grundfanggeräten in all diesen ausgewiesenen Gebieten.

Article 3 Inkrafttreten

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

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