Delegierte Verordnung (EU) 2022/1623 der Kommission vom 14. Juli 2022 zur Abweichung von der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 in Bezug auf den Wert der vermarkteten Erzeugung, die nationale Strategie und die Wiedereinziehung der finanziellen Unterstützung der Union für mehrjährige Verpflichtungen im Sektor Obst und Gemüse für das Jahr 2022 aufgrund der durch die russische Invasion der Ukraine verursachten Krise
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Article 1 Ausnahmen von der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 für das Jahr 2022
1 Abweichend von Artikel 23 Absatz 4 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 wird im Falle, dass sich der Wert eines Erzeugnisses im Jahr 2022 um mindestens 35 % verringert hat und diese Verringerung außerhalb der Verantwortung der Erzeugerorganisation lag und sich ihrer Kontrolle entzog, davon ausgegangen, dass der Wert der vermarkteten Erzeugung dieses Erzeugnisses 100 % seines Wertes im vorangegangenen Referenzzeitraum beträgt. Die Erzeugerorganisation weist der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats nach, dass diese Bedingungen erfüllt sind.
2 Abweichend von Artikel 27 Absatz 5 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 entfällt für das Jahr 2022 die Verpflichtung der Mitgliedstaaten, in der nationalen Strategie die Höchstsätze für die Finanzierung der einzelnen Maßnahmen oder Aktionstypen aus dem Betriebsfonds festzulegen, um die Ausgewogenheit zwischen verschiedenen Maßnahmen zu gewährleisten.
3 Abweichend von Artikel 36 Absatz 3 der Delegierten Verordnung (EU) 2017/891 wird die finanzielle Unterstützung der Union für mehrjährige Verpflichtungen, wie Umweltaktionen, deren langfristige Ziele und erwarteter Nutzen aufgrund der Unterbrechung dieser Verpflichtungen im Jahr 2022 aus Gründen im Zusammenhang mit der russischen Invasion der Ukraine im Jahr 2022 nicht erreicht werden können, nicht wieder eingezogen und dem EGFL erstattet.
Article 2 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Artikel 1 Absätze 1 und 2 gelten mit Wirkung vom 1. Januar 2022.
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