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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsverordnung (EU) 2022/1941 der Kommission vom 13. Oktober 2022 über das Verbot der Einschleppung, Verbringung, Haltung, Vermehrung oder Freisetzung bestimmter Schädlinge gemäß Artikel 30 Absatz 1 der Verordnung (EU) 2016/2031 des Europäischen Parlaments und des Rates

CELEX
32022R1941
Document type
REG_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2022-10-13
In force since
2022-11-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Verbot von Schädlingen

Die im Anhang aufgeführten Schädlinge dürfen nicht in das Gebiet der Union eingeschleppt oder innerhalb des Gebiets der Union verbracht oder in diesem Gebiet gehalten, vermehrt oder freigesetzt werden.

Article 2 Inkrafttreten und Anwendung

Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt bis zum 31. Mai 2027.

Relations

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