Delegierte Verordnung (EU) 2022/2074 der Kommission vom 20. Juli 2022 zur Änderung der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 hinsichtlich der Begriffsbestimmung von SNOWTAM
Text
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Article 1
Anhang I Nummer 41b der Verordnung (EU) Nr. 139/2014 erhält folgende Fassung: „41b) ‚SNOWTAM‘: eine NOTAM einer besonderen Serie, mit der unter Verwendung eines Standardformats der Oberflächenzustand in Bezug auf das Vorhandensein oder das Nichtmehrvorhandensein gefährlicher Zustände gemeldet wird, die auf Schnee, Eis, Schneematsch, Reif, stehendes Wasser oder Wasser in Verbindung mit Schnee, Schneematsch, Eis oder Reif auf der Bewegungsfläche zurückzuführen sind;“.
Article 2
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
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