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Seqlense EUR-Lex

Delegierte Verordnung (EU) 2022/2565 der Kommission vom 11. Oktober 2022 zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/444 des Europäischen Parlaments und des Rates durch Bestimmungen über die Einrichtung eines Überwachungs- und Evaluierungsrahmens

CELEX
32022R2565
Document type
REG_DEL
Sector
Legislation
Date of document
2022-10-11
In force since
2022-01-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Indikatoren des Rahmens für Überwachung und Evaluierung und Berichterstattungsanforderungen

1 Zur Überwachung und Evaluierung des Programms gemäß den Artikeln 13 und 14 der Verordnung (EU) 2021/444 werden die folgenden Indikatoren im Überwachungs- und Evaluierungsrahmen verwendet: a) die Indikatoren gemäß Anhang II der Verordnung (EU) 2021/444, b) die im Anhang der vorliegenden Verordnung festgelegten Indikatoren, mit denen die Outputs, die Ergebnisse und die Wirkung des Programms gemessen werden.

2 Die in Absatz 1 genannten Indikatoren werden jährlich gemessen, mit Ausnahme der in Nummer 1 Buchstaben a und b, Nummer 2 sowie Nummer 3 Buchstabe a des Anhangs der vorliegenden Verordnung genannten Wirkungsindikatoren, die gemäß Artikel 14 der Verordnung (EU) 2021/444 alle zwei Jahre und im Rahmen der Zwischen- und der Abschlussevaluierung gemessen werden.

3 Auf Verlangen der Kommission stellen die Empfänger der Programmmittel der Kommission die für den Überwachungs- und Evaluierungsrahmen relevanten Daten und Informationen im Zusammenhang mit den in Absatz 1 genannten Indikatoren zur Verfügung.

Article 2 Inkrafttreten und Geltungsdauer

Diese Verordnung tritt am dritten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 1. Januar 2022.

Relations

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