Beschluss der Kommission vom 20. Mai 2022 über die genauen Funktionen, die auf Ebene der Organe und Einrichtungen der Union als wichtige öffentliche Ämter gelten
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Folgende Funktionen gelten auf Ebene der Organe und Einrichtungen der Union als wichtige öffentliche Ämter: 1. die Funktionen des Präsidenten des Europäischen Rates und des Generalsekretärs des Rates der Europäischen Union; 2. die Funktionen der Mitglieder des Europäischen Parlaments; 3. die Funktionen der Mitglieder der Europäischen Kommission; 4. die Funktionen der Richter, der Generalanwälte und des Kanzlers des Gerichtshofs; 5. in der Europäischen Zentralbank die Funktionen: a) des Präsidenten, des Vizepräsidenten und der weiteren Mitglieder des Direktoriums; b) der Mitglieder des EZB-Rates und des Erweiterten Rates; c) des Vorsitzenden, des stellvertretenden Vorsitzenden und der weiteren Mitglieder des Aufsichtsgremiums; 6. die Funktionen der Mitglieder des Europäischen Rechnungshofs; 7. im Europäischen Auswärtigen Dienst die Funktionen: a) der Leiter von Delegationen der Union oder Vertretungen der Union in einem Drittland oder bei einer internationalen Organisation im Sinne von Artikel 221 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union; b) der Leiter der Missionen von Drittstaaten und bei der Union akkreditierten internationalen Organisationen.
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