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Beschluss (Euratom) 2023/226 des Rates vom 30. Januar 2023 über die Aufrechterhaltung der Vergünstigungen des gemeinsamen Unternehmens Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH

CELEX
32023D0226
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-01-30
In force since
2023-02-06
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die folgenden, in Anhang III des Vertrags genannten, dem gemeinsamen Unternehmen Hochtemperatur-Kernkraftwerk GmbH („HKG“) gewährten Vergünstigungen werden um die Dauer von fünf Jahren ab dem 1. Januar 2018 verlängert: a) im Rahmen von Nummer 4 des genannten Anhangs die Befreiung von der Grunderwerbsteuer; b) gemäß Nummer 5 des genannten Anhangs die Befreiung von allen direkten Steuern, denen das gemeinsame Unternehmen, sein Vermögen, sein Guthaben oder seine Einkünfte unterliegen könnten.

Article 2

Die in Artikel 1 genannten Vergünstigungen werden der HKG unter der Voraussetzung gewährt, dass sie der Kommission alle gewerblichen, technischen und wirtschaftlichen Kenntnisse, einschließlich der sicherheitsrelevanten Informationen, zur Verfügung stellt, die die HKG bei der Durchführung des Programms der Stilllegung des Kernkraftwerks bis zum Stadium des sicheren Einschlusses und bei der Durchführung des Programms zur Überwachung der eingeschlossenen kerntechnischen Anlagen erwirbt. Diese Verpflichtung bezieht sich auf sämtliche Kenntnisse, die die HKG gemäß den mit ihr geschlossenen Verträgen mitteilen darf. Die Kommission bestimmt, welche Kenntnisse ihr mitzuteilen sind sowie auf welchem Weg die Mitteilung zu erfolgen hat, und gewährleistet, dass diese Kenntnisse weitergegeben werden.

Article 3

Dieser Beschluss wird am Tag seiner Bekanntgabe wirksam.

Article 4

Dieser Beschluss ist an die HKG gerichtet.

Relations

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