Beschluss (EU) 2023/569 des Rates vom 9. März 2023 über den im Namen der Europäischen Union im Rat der Internationalen Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) in Bezug auf Vorschläge zur Änderung von Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago, der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz behandelt, zu vertretenden Standpunkt
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Article 1
1 Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 228. Tagung des ICAO-Rates oder auf einer späteren Tagung in Bezug auf die Vorschläge zur Änderung von Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago, der Richtlinien und Empfehlungen zum Umweltschutz behandelt, zu vertreten ist, besteht darin, die vorgeschlagenen Änderungen uneingeschränkt zu unterstützen.
2 Sofern der ICAO-Rat die in Absatz 1 dieses Artikels genannten vorgeschlagenen Änderungen zu Anhang 16 Band I bis III des Abkommens von Chicago ohne wesentliche Änderung annimmt, besteht der im Namen der Union zu vertretende Standpunkt darin, keine Ablehnung anzumelden und als Reaktion auf das entsprechende ICAO-Rundschreiben die Einhaltung der angenommenen Maßnahme zu notifizieren. Weicht das Unionsrecht nach dem vorgesehenen Geltungsbeginn der neu angenommenen internationalen Richtlinien und Empfehlungen (SARP) von diesen ab, muss der ICAO eine Abweichung von konkret diesen SARP notifiziert werden. In diesem Fall übermittelt die Kommission dem Rat — rechtzeitig und mindestens zwei Monate vor Ablauf der von der ICAO für die Notifizierung von Abweichungen festgelegten Frist — zur Erörterung und Billigung ein Vorbereitungsdokument, in dem die Abweichungen, die der ICAO von den Mitgliedstaaten im Namen der Union zu notifizieren sind, im Einzelnen erläutert werden.
Article 2
Der in Artikel 1 Absatz 1 dargelegte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten der Union, die Mitglieder des ICAO-Rates sind und gemeinsam im Interesse der Union handeln, vertreten. Der in Artikel 1 Absatz 2 genannte Standpunkt wird von allen Mitgliedstaaten der Union, die dabei gemeinsam im Interesse der Union handeln, zum Ausdruck gebracht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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