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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2023/718 des Rates vom 28. März 2023 über den Standpunkt, der im Namen der Union in dem mit dem Rahmenabkommen über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits eingesetzten Gemischten Ausschuss im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über die Einsetzung eines Unterausschusses für maritime Zusammenarbeit sowie die Annahme seines Mandats zu vertreten ist

CELEX
32023D0718
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-03-28
In force since
2023-03-28
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Der Standpunkt, der im Namen der Union im schriftlichen Verfahren des Gemischten Ausschusses, der gemäß Artikel 48 des Rahmenabkommens über Partnerschaft und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten einerseits und der Republik der Philippinen andererseits eingesetzt wurde, im Hinblick auf die Annahme eines Beschlusses über die Einsetzung eines Unterausschusses für maritime Zusammenarbeit sowie die Annahme seines Mandats zu vertreten ist, beruht auf dem Entwurf des Beschlusses des Gemischten Ausschusses, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.

2 Geringfügigen Änderungen des Beschlussentwurfs des Gemischten Ausschusses können die Vertreter der Union ohne weiteren Beschluss des Rates zustimmen.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Article 1 Einsetzung eines Unteraussschusses für maritime Zusammenarbeit und Annahme seines Mandats

1 Es wird ein Unterausschuss für maritime Zusammenarbeit als spezialisierter Unterausschuss des Gemischten Ausschusses eingesetzt.

2 Das Mandat gemäß Anhang B des Beschlusses Nr. 2/2020 des Gemischten Ausschusses vom 28. Januar 2020 gilt auch für den Unterausschuss für maritime Zusammenarbeit.

Article 2 Änderung der Liste der Unterausschüsse

Die Liste der Unterausschüsse gemäß Anhang A des Beschlusses Nr. 2/2020 des Gemischten Ausschusses vom 28. Januar 2020 erhält die Fassung der diesem Beschluss im Anhang beigefügte Liste.

Relations

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