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Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1053 der Kommission vom 30. Mai 2023 mit Durchführungsbestimmungen zur Verordnung (EU) 2023/588 des Europäischen Parlaments und des Rates hinsichtlich der operativen Anforderungen an die im Rahmen des Programms der Union für sichere Konnektivität bereitgestellten staatlichen Dienste und das Diensteportfolio

CELEX
32023D1053
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-05-30
In force since
2023-06-01
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Das Diensteportfolio für die im Rahmen des Programms der Union für sichere Konnektivität bereitgestellten staatlichen Dienste

1 Das System zur Umsetzung des Programms der Union für sichere Konnektivität ist dafür konzipiert, folgende Satellitenkommunikationsdienste bereitzustellen oder zu ermöglichen: a) folgende auf die staatliche Infrastruktur gestützte Dienste für staatliche Nutzer: i) Dienst #1: robuster weltweiter Dienst mit geringer Latenzzeit; ii) Dienst #2: weltraumbezogene Datenrelais; b) folgende auf kommerzielle Infrastruktur gestützte Dienste für staatliche Nutzer: i) Dienst #3: gesicherter weltweiter Dienst mit geringer Latenzzeit; ii) Dienst #4: gesicherter weltweiter Schmalbanddienst. Die im ersten Unterabsatz genannten Dienste müssen die im Anhang aufgeführten Anforderungen an die vorab festgelegten Profile für solche Dienste erfüllen.

2 Das Diensteportfolio des Systems zur Umsetzung des Programms der Union für sichere Konnektivität ist auf den jeweiligen Dienst zuzuschneiden und den Endnutzern entsprechend den folgenden Beschaffungsverfahren zu liefern: a) End-to-End-Service-Verfahren, bei dem der Dienst vom Router/Switch der Ankerstation bis zum Router/Switch des Nutzer-Endgeräts bereitgestellt wird, einschließlich der Möglichkeit, das externe Netzwerk aufseiten der Ankerstation bereitzustellen; b) Verfahren für verwaltete Dienste, bei dem die Bereitstellung des Dienstes unter Ausschluss des Endgeräts garantiert ist.

Article 2 Vorschriften und operative Anforderungen an die Bereitstellung staatlicher Dienste

Für die Bereitstellung staatlicher Dienste gelten folgende Vorschriften und operativen Anforderungen: 1. In Bezug auf Ressourcen und die Anteile der Teilnehmer: a) Die Ressourcen des Systems zur Umsetzung des Programms der Union für sichere Konnektivität, die für die Bereitstellung von Dienst #1, Dienst #2, Dienst #3 und Dienst #4 gemäß der Definition im Anhang bestimmt sind, dienen der Erweiterung des gemeinsamen Unionspools gemäß der Definition in Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1055 der Kommission . Sie bilden einen „erweiterten Unionspool“. b) Die Kommission setzt die zusätzliche Zahl von Tokens (im Folgenden „SC Tokens“, SC: secure connectivity) fest, die zu den GOVSATCOM-Tokens gemäß der Definition in Artikel 2 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1055 hinzuzufügen sind. c) Die Verteilung von „SC-Tokens“ unter den Programmteilnehmern folgt den in Artikel 5 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1055 festgelegten Regeln. Die Verteilung der „SC-Tokens“ zwischen den Mitgliedstaaten, den EU-Organen und dem Krisenpuffer gemäß der Definition in Artikel 5 Absatz 2 kann jedoch variieren. 2. In Bezug auf die Zuteilung von Diensten: a) Die Bereitstellung der Dienste des Systems zur Umsetzung des Programms der Union für sichere Konnektivität für die Teilnehmer folgt den festen und dynamischen Regelungen gemäß den Artikeln 6, 7 und 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1055. b) Die Zuteilung des festen und dynamischen Teils von Dienst #1 und Dienst #2 gemäß der Definition im Anhang geschieht nach dem in Artikel 6 Absätze 1, 3 und 4, Artikel 7 Absätze 1, 5, 6, 7 und 8 und Artikel 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1055 festgelegten Ansatz. c) Die Zuteilung des festen und dynamischen Teils von Dienst #3 und Dienst #4 gemäß der Definition im Anhang geschieht nach dem in den Artikeln 6, 7 und 8 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1055 festgelegten Ansatz. d) Die Bereitstellung der Dienste durch das System zur Umsetzung des Programms der Union für sichere Konnektivität wird mithilfe von Tokens vergütet. Der Vergütungswert jeder Dienstoption in Tokens ist in das Dienstangebot an die zuständige GOVSATCOM-Behörde aufzunehmen. 3. In Bezug auf Dienstprofile, Anträge und die Rangfolge: a) Die Dienstprofile werden nach dem Wert ihrer Primärattribute festgelegt. Die vorab festgelegten Dienstprofile finden sich im Anhang. b) Die Nutzer können Dienstanfragen gemäß Artikel 9 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1055 stellen. c) Für Dienstanfragen gilt Artikel 9 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1055. Die GOVSATCOM-Plattform weist die Anfrage dem erweiterten Pool der Union zu, der die vom Programm der Union für sichere Konnektivität bereitgestellte Kapazität enthält. d) Für alle Konflikte im Zusammenhang mit Dienstanfragen einschließlich der Notwendigkeit einer Aufhebung der Dienste gelten die Regelungen nach Artikel 11 des Durchführungsbeschlusses (EU) 2023/1055. 4. In Bezug auf die Errichtungslogik: a) Das System zur Umsetzung des Programms der Union für sichere Konnektivität wird modular und skalierbar konzipiert, sodass das Weltraumsegment im Laufe seiner Lebensdauer entsprechend der Entwicklung der Nachfrage nach den Diensten ausgeweitet wird. b) Im Rahmen der Modularität und Skalierbarkeit des Systems zur Umsetzung des Programms der Union für sichere Konnektivität sind Investitionen aus dem Privatsektor entsprechend den Schwankungen der Marktnachfrage möglich. c) Etwaige Erneuerungstätigkeiten im Weltraum- oder Bodensegment dürfen die Kontinuität der operativen Dienste nicht beeinträchtigen.

Article 3 Inkrafttreten

Dieser Beschluss tritt am Tag nach seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Relations

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