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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2023/1180 des Rates vom 8. Juni 2023 zur Festlegung des im Namen der Europäischen Union bezüglich bestimmter auf der 21. Generalversammlung der Internationalen Organisation für Rebe und Wein (OIV) am 9. Juni 2023 zu verabschiedender Resolutionen zu vertretenden Standpunkts

CELEX
32023D1180
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2023-06-08
In force since
2023-06-08
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der Generalversammlung der OIV am 9. Juni 2023 zu vertreten ist, ist im Anhang des vorliegenden Beschlusses festgelegt.

Article 2

Der in Artikel 1 genannte Standpunkt wird von den Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, vorgetragen; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.

Article 3

1 Wenn neue wissenschaftliche oder technische Informationen, die vor den oder während der Tagungen der OIV vorgelegt werden, den Standpunkt gemäß Artikel 1 beeinflussen dürften, beantragen die Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, dass die Abstimmung auf der Generalversammlung der OIV zurückgestellt wird, bis der Standpunkt, der im Namen der Union zu vertreten ist, auf Grundlage der neuen Informationen festgelegt ist.

2 Die Mitgliedstaaten, die Mitglieder der OIV sind, können nach entsprechender Abstimmung ohne einen weiteren Beschluss des Rates zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Union zu vertreten ist, technischen Änderungen an den im Anhang dieses Beschlusses aufgeführten OIV-Resolutionsentwürfen zustimmen, sofern der Inhalt der Resolutionen dadurch nicht wesentlich verändert wird; sie handeln dabei gemeinsam im Interesse der Union.

Article 4

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

Relations

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