Skip to content
Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/1431 der Kommission vom 30. Juni 2023 über Befreiungen vom ausgeweiteten Antidumpingzoll auf bestimmte Fahrradteile mit Ursprung in der Volksrepublik China kraft der Verordnung (EG) Nr. 88/97

CELEX
32023D1431
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-06-30
In force since
2023-07-03
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Die in der Tabelle in diesem Artikel genannte Partei wird von der mit der Verordnung (EG) Nr. 71/97 erfolgten Ausweitung des mit der Verordnung (EWG) Nr. 2474/93 auf Fahrräder mit Ursprung in der Volksrepublik China eingeführten endgültigen Antidumpingzolls auf die Einfuhren bestimmter Fahrradteile aus der Volksrepublik China befreit. Nach Artikel 7 Absatz 2 der Verordnung (EG) Nr. 88/97 gilt die Befreiung ab dem Eingang des Antrags dieser Partei. Das betreffende Datum wird in der Tabelle in der Spalte „Mit Wirkung vom“ genannt. Die Befreiung gilt nur für die in der Tabelle in diesem Artikel ausdrücklich genannte Partei. Die befreite Partei teilt der Kommission Änderungen ihres Namens oder ihrer Anschrift unverzüglich mit und legt alle zweckdienlichen Informationen vor, insbesondere bei Änderungen ihrer Aktivitäten im Zusammenhang mit Montagevorgängen, die die Befreiungsvoraussetzungen betreffen. Befreite Partei TARIC-ZusatzcodeNameAnschriftMit Wirkung vomC720Propain Bicycles GmbHSchachenstraße 39, 88267 Vogt, Deutschland1.7.2021

Article 2

Die in der Tabelle in diesem Artikel genannten Parteien werden nach Artikel 6 der Verordnung (EG) Nr. 88/97 untersucht. Die Aussetzungen der Entrichtung des ausgeweiteten Antidumpingzolls nach Artikel 5 der Verordnung (EG) Nr. 88/97 gelten ab dem Eingang des Antrags der jeweiligen Partei auf Aussetzung. Die betreffenden Daten werden in der Tabelle in der Spalte „Mit Wirkung vom“ genannt. Die Aussetzung der Entrichtung gilt nur für die in der Tabelle in diesem Artikel ausdrücklich genannten untersuchten Parteien. Die untersuchten Parteien unterrichten die Kommission unverzüglich über Änderungen ihrer Montagevorgänge, die mit den Voraussetzungen für die Aussetzung zusammenhängen, und übermitteln der Kommission zum Nachweis alle relevanten Informationen. Zu diesen Änderungen gehören unter anderem Änderungen der Namen, Tätigkeiten, Rechtsformen und Anschriften der Parteien. Untersuchte Parteien TARIC-ZusatzcodeNameAnschriftMit Wirkung vomC557Berria Bike S.L. Calle Blasco de Garay 19, 02600 Villarrobledo, Spanien 30.3.2022C860Profil Bicycles CZ s.r.o. Hněvotín 31, 783 47 Hněvotín, Tschechische Republik 20.2.2022C863Decathlon Sp. z o.o. ul. Geodezyjna 76, 03-290 Warszawa, Polen 21.3.2022C896Cyclision s.r.o. Štefánikova 68, 921 01 Piešťany, Slowakei 8.8.2022C991Bicicletas Mendiz S.A. C/Zuazobidea 22, 01015 Vitoria-Gasteiz (Álava-Araba), Spanien 26.10.2022899IAdrisport sas Z.A. de Bellevue 7, 56390 Colpo, Frankreich 21.4.2023

Article 3

Die aktualisierten Bezugsangaben der in der Tabelle in diesem Artikel genannten Parteien, für die eine Befreiung gilt, sind in der Spalte „Neue Bezugsangaben“ aufgeführt. Diese Aktualisierungen gelten ab den in der Tabelle in der Spalte „Mit Wirkung vom“ genannten Daten. Die entsprechenden TARIC-Zusatzcodes, die den Parteien, für die eine Befreiung gilt, früher zugewiesen wurden und in der Tabelle in der Spalte „TARIC-Zusatzcodes“ angegeben sind, bleiben unverändert. Parteien, für die eine Befreiung oder Aussetzung gilt und deren Bezugsangaben zu aktualisieren sind TARIC-ZusatzcodeFrühere BezugsangabenNeue BezugsangabeMit Wirkung vomC009 Derby Cycle Werke GmbH Siemensstraße 1-3 49661 Cloppenburg, Deutschland Kalkhoff Werke GmbH Europa-Allee 26, 49685 Emstek, Deutschland 1.7.2022A576 Race Production NV Beverlosesteenweg 85, 3583 Beringen, Belgien Belgian Cycling Factory NV Beverlosesteenweg 85, 3583 Beringen, Belgien 9.2.2023A726 Unibike OEM Factory S.A. Zona Industrial de Oiã, Lote C-21, 3770 059 Oiã, Portugal Unibike OEM Factory S.A. Parque Empresarial de Soza B, Lt 3,4,10,11, 3840 342 Soza-Vagos, Portugal 19.4.2023

Article 4

Der Antrag der in der Tabelle dieses Artikels aufgeführten Partei auf Befreiung ist unzulässig und wird daher nach Artikel 4 Absatz 4 der Verordnung (EG) Nr. 88/97 abgelehnt. Diese Ablehnung gilt ab dem in der Tabelle in der Spalte „Mit Wirkung vom“ genannten Datum. Partei, deren Antrag auf Befreiung abgelehnt wird NameAnschriftMit Wirkung vomCycle Center 53-11 BV Van Heemstraweg-Oost 4, 5301 KE Zaltbommel, Niederlande 28.7.2022

Article 5

Die Befreiung der in der Tabelle in diesem Artikel aufgeführten Parteien von der Entrichtung des ausgeweiteten Antidumpingzolls wird widerrufen. Dieser Widerruf gilt ab dem in der Tabelle in der Spalte „Mit Wirkung vom“ genannten Datum. Partei, deren Befreiung widerrufen wird TARIC-ZusatzcodeNameAnschriftMit Wirkung vom8605Cicli Elios srl Via G. Ferraris 996/1030, 45021 Badia Polesine (RO), Italien 18.7.2022

Article 6

Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten und an die in den Artikeln 1 bis 5 genannten Parteien gerichtet und wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Relations

What this act cites, and what cites it.

Show relations

Versions

Point-in-time consolidated versions of this act.

Show versions