Beschluss (EU) 2023/1809 der Kommission vom 14. September 2023 zur Festlegung der Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für absorbierende Hygieneprodukte und für wiederverwendbare Menstruationstassen (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 6024) (Text von Bedeutung für den EWR)
Text
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Article 1
1 Die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ umfasst mit Ausnahme von Textilerzeugnissen jede Ware, deren Funktion darin besteht, menschliche Körperflüssigkeiten wie Urin, Fäkalien, Schweiß, Menstruationsflüssigkeit oder Muttermilch zu binden und zurückzuhalten. Die Produkte der Gruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ sind sowohl für den privaten als auch für den gewerblichen Gebrauch bestimmt.
2 Die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ umfasst keine Produkte, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 fallen.
Article 2
1 Die Produktgruppe „wiederverwendbare Menstruationstassen“ umfasst wiederverwendbare flexible Tassen oder Barrieren aus Silikon oder anderen Elastomeren, die im Körper getragen werden und dazu dienen, Menstruationsflüssigkeit zurückzuhalten und zu sammeln.
2 Die Produktgruppe „wiederverwendbare Menstruationstassen“ umfasst keine Produkte, die in den Anwendungsbereich der Verordnung (EU) 2017/745 fallen.
Article 3
1 Damit ein Produkt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ erhalten kann, muss es der Begriffsbestimmung für diese Produktgruppe gemäß Artikel 1 dieses Beschlusses entsprechen und die jeweiligen Kriterien sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen in Anhang I dieses Beschlusses erfüllen.
2 Damit ein Produkt gemäß der Verordnung (EG) Nr. 66/2010 das EU-Umweltzeichen für die Produktgruppe „wiederverwendbare Menstruationstassen“ erhalten kann, muss es der Begriffsbestimmung für diese Produktgruppe gemäß Artikel 2 dieses Beschlusses entsprechen und die jeweiligen Kriterien sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen in Anhang II dieses Beschlusses erfüllen.
Article 4
Die Kriterien für die Vergabe des EU-Umweltzeichens für die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ und die Produktgruppe „wiederverwendbare Menstruationstassen“ sowie die damit verbundenen Beurteilungs- und Prüfanforderungen gelten bis zum 31. Dezember 2029.
Article 5
1 Zu Verwaltungszwecken erhält die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ den Produktgruppenschlüssel „047“.
2 Zu Verwaltungszwecken erhält die Produktgruppe „wiederverwendbare Menstruationstassen“ den Produktgruppenschlüssel „055“.
Article 6
Der Beschluss 2014/763/EU wird aufgehoben.
Article 7
1 Anträge auf Erteilung des EU-Umweltzeichens für in die Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“ fallende Produkte im Sinne des Beschlusses 2014/763/EU, die vor dem Geltungsbeginn des vorliegenden Beschlusses gestellt werden, werden anhand der im Beschluss 2014/763/EU festgelegten Kriterien beurteilt.
2 Anträge auf Erteilung des EU-Umweltzeichens für Produkte der Produktgruppe „absorbierende Hygieneprodukte“, die am Tag des Geltungsbeginns oder innerhalb von zwei Monaten nach Geltungsbeginn des vorliegenden Beschlusses gestellt werden, können vom Antragsteller entweder auf die Kriterien des vorliegenden Beschlusses oder auf die Kriterien des Beschlusses 2014/763/EU gestützt und entsprechend beurteilt werden.
3 EU-Umweltzeichen, die auf der Grundlage eines Antrags vergeben wurden, der nach den Kriterien des Beschlusses 2014/763/EU beurteilt wurde, dürfen für einen Zeitraum von zwölf Monaten nach Geltungsbeginn des vorliegenden Beschlusses verwendet werden.
Article 8
Dieser Beschluss ist an die Mitgliedstaaten gerichtet. Er gilt ab dem 21. September 2023.
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