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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2023/2699 der Kommission vom 27. November 2023 zu den grenzüberschreitenden TEN-V-Eisenbahnverbindungen zwischen Brüssel und Luxemburg im Kernnetzkorridor Nordsee–Mittelmeer (Teil des Projekts EuroCap-Rail) (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2023) 7384)

CELEX
32023D2699
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2023-11-27
In force since
2023-11-27
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1 Gegenstand

Dieser Beschluss enthält eine Beschreibung der Maßnahmen und den Durchführungszeitplan für das grenzüberschreitende Eisenbahnprojekt EuroCap-Rail zwischen Brüssel und Luxemburg.

Article 2 Maßnahmen und Zeitplan

Belgien und Luxemburg stellen die fristgerechte Durchführung folgender Maßnahmen sicher: Auf der Strecke 161 (Brüssel–Namur) a) Watermael–Ottignies: viergleisiger Ausbau zur Erhöhung der Verkehrskapazität und -geschwindigkeit bis Dezember 2026: bahntechnische Arbeiten (Gleise, Oberleitungen und Signaltechnik) für die Erneuerung der bestehenden Gleise und Hinzufügung von zwei weiteren Gleisen zwischen Watermael (eingeschlossen) und dem Bahnhof Ottignies (nicht eingeschlossen) bis Dezember 2026. b) Ottignies–Abzweigung Louvain-la-Neuve: viergleisiger Ausbau zur Erhöhung der Verkehrskapazität und -geschwindigkeit bis Dezember 2028: Bau von Bahnsteigen für die erneuerten Gleise bis Dezember 2028; bahntechnische Arbeiten (Gleise, Oberleitungen und Signaltechnik) für die Erneuerung der Gleise im Bahnhof Ottignies (eingeschlossen) bis zur Abzweigung Louvain-la-Neuve (eingeschlossen) bis Dezember 2028. c) Abzweigung Louvain-la-Neuve bis Gembloux: Arbeiten zur Erhöhung der Verkehrsgeschwindigkeit bis Dezember 2028: Vereinheitlichung des (derzeit zwischen 2,00 und 2,25 m variierenden) Gleisabstands auf 2,25 m bis Dezember 2028; Ersetzung oder Anpassung von Kunstbauten, deren Lichtraumprofil aufgrund der höheren Geschwindigkeit nicht mehr ausreicht, bis Dezember 2028; Sanierung der Bahnkörper einschließlich der Behandlung von größeren Einschnitten, um Entwässerung und Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern, bis Dezember 2028; Verlängerung und Erhöhung der Bahnsteige der unbesetzten Haltepunkte Mont-Saint-Guibert, Blanmont, Chastre und Ernage bis Dezember 2028; Überholung der Signaltechnik im Hinblick auf die höhere Geschwindigkeit bis Dezember 2028; erneute Elektrifizierung des Abschnitts mit einer 3-kV-Verbundoberleitung bis Dezember 2028. d) Gembloux–Rhisnes: Arbeiten zur Erhöhung der Verkehrsgeschwindigkeit bis Dezember 2027: Vereinheitlichung des (derzeit zwischen 2,00 und 2,25 m variierenden) Gleisabstands auf 2,25 m bis Dezember 2026; Ersetzung oder Anpassung von Kunstbauten, deren Lichtraumprofil aufgrund der höheren Geschwindigkeit nicht mehr ausreicht, bis Dezember 2026; Sanierung der Bahnkörper einschließlich der Behandlung von größeren Einschnitten, um Entwässerung und Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern, bis Dezember 2026; Verlängerung und Erhöhung der Bahnsteige der unbesetzten Haltepunkte Lozée, Beuzet und Saint-Denis-Bovesse bis Dezember 2026; Überholung der Signaltechnik im Hinblick auf die höhere Geschwindigkeit bis Dezember 2027; erneute Elektrifizierung des Abschnitts mit einer 3-kV-Verbundoberleitung bis Dezember 2026; Rückbau der Bahnübergänge 56 und 58 bis Dezember 2026. e) Rhisnes–Namur: Arbeiten zur Erhöhung der Verkehrsgeschwindigkeit bis Dezember 2029: Vereinheitlichung des (derzeit zwischen 2,00 und 2,25 m variierenden) Gleisabstands auf 2,25 m bis Dezember 2029; Ersetzung von Kunstbauten, deren Lichtraumprofil aufgrund der höheren Geschwindigkeit nicht mehr ausreicht, bis Dezember 2029; Sanierung der Bahnkörper einschließlich der Behandlung und dem Abtragen von Felswänden und größeren Einschnitten, um Entwässerung und Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern, bis Dezember 2029; Verlängerung und Erhöhung des Bahnsteigs des unbesetzten Haltepunkts Rhisnes bis Dezember 2029; Überholung der Signaltechnik im Hinblick auf die höhere Geschwindigkeit bis Dezember 2029; erneute Elektrifizierung des Abschnitts mit einer 3-kV-Verbundoberleitung bis Dezember 2029; Bau einer neuen Schaltstelle in Rhisnes bis Dezember 2029. Auf der Strecke 162 (Namur–luxemburgische Grenze) a) Ciney–Haversin: Arbeiten zur Erhöhung der Verkehrsgeschwindigkeit bis Dezember 2027: Vereinheitlichung des (derzeit zwischen 2,00 und 2,25 m variierenden) Gleisabstands auf 2,25 m bis Dezember 2025; Ersetzung von Kunstbauten, deren Lichtraumprofil aufgrund der höheren Geschwindigkeit nicht mehr ausreicht, bis Dezember 2025; Sanierung der Bahnkörper einschließlich der Behandlung und dem Abtragen von Felswänden und größeren Einschnitten, um Entwässerung und Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern, bis Dezember 2025; Verlängerung und Erhöhung der Bahnsteige der unbesetzten Haltepunkte Leignon und Chapois bis Dezember 2025; Installation neuer Signaltechnik bis Dezember 2027; erneute Elektrifizierung des Abschnitts mit einer gemischten Oberleitung (3 kV/25 kV) bis Dezember 2025; Rückbau der Bahnübergänge Leignon und Chapois bis Dezember 2024. b) Haversin–Marloie: Arbeiten zur Erhöhung der Verkehrsgeschwindigkeit bis Dezember 2028: Vereinheitlichung des (derzeit zwischen 2,00 und 2,25 m variierenden) Gleisabstands auf 2,25 m bis Dezember 2028; Ersetzung von Kunstbauten, deren Lichtraumprofil aufgrund der höheren Geschwindigkeit nicht mehr ausreicht, bis Dezember 2028; Sanierung der Bahnkörper einschließlich der Behandlung und dem Abtragen von Felswänden und größeren Einschnitten, um Entwässerung und Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern, bis Dezember 2028; Verlängerung und Erhöhung des Bahnsteigs des unbesetzten Haltepunkts Aye bis Dezember 2028; Installation neuer Signaltechnik bis Dezember 2028; erneute Elektrifizierung des Abschnitts mit einer gemischten Oberleitung (3 kV/25 kV) bis Dezember 2028; Begradigung von Gleisbögen bis Dezember 2027. c) Bahnhof Marloie: umfassende Neugestaltung der Eisenbahninfrastruktur: Aufrüstung und vollständiger Austausch der Gleisinfrastruktur bis Juni 2025; erneute Elektrifizierung des Abschnitts mit einer gemischten Oberleitung (3 kV/25 kV) bis Dezember 2025; Installation neuer Signaltechnik bis Dezember 2025; Verlängerung und Erhöhung der Bahnsteige bis Dezember 2026. d) Marloie–Jemelle: Arbeiten zur Erhöhung der Verkehrsgeschwindigkeit bis Dezember 2029: Vereinheitlichung des (derzeit zwischen 2,00 und 2,25 m variierenden) Gleisabstands auf 2,25 m bis Dezember 2029; Ersetzung von Kunstbauten, deren Lichtraumprofil aufgrund der höheren Geschwindigkeit nicht mehr ausreicht, bis Dezember 2029; Sanierung der Bahnkörper einschließlich der Behandlung und dem Abtragen von Felswänden und größeren Einschnitten, um Entwässerung und Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern, bis Dezember 2029; Installation neuer Signaltechnik bis Dezember 2025; erneute Elektrifizierung des Abschnitts mit einer gemischten Oberleitung (3 kV/25 kV) bis Dezember 2029; e) Jemelle–Grupont: Arbeiten zur Erhöhung der Verkehrsgeschwindigkeit bis Dezember 2029: Vereinheitlichung des (derzeit zwischen 2,00 und 2,25 m variierenden) Gleisabstands auf 2,25 m bis Dezember 2029; Ersetzung von Kunstbauten, deren Lichtraumprofil aufgrund der höheren Geschwindigkeit nicht mehr ausreicht, bis Dezember 2029; Sanierung des Bahnkörpers, einschließlich der Behandlung von Felswänden und größeren Einschnitten, um Entwässerung und Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern, bis Dezember 2029; Verlängerung und Erhöhung der Bahnsteige des unbesetzten Haltepunkts Forrières bis Dezember 2029; Installation neuer Signaltechnik bis Dezember 2029. erneute Elektrifizierung des Abschnitts mit einer gemischten Oberleitung (3 kV/25 kV) bis Dezember 2029; f) Grupont–Hatrival: Erhöhung der Verkehrsgeschwindigkeit bis Dezember 2027: Vereinheitlichung des (derzeit zwischen 2,00 und 2,25 m variierenden) Gleisabstands auf 2,25 m bis Dezember 2025; Ersetzung von Kunstbauten, deren Lichtraumprofil aufgrund der höheren Geschwindigkeit nicht mehr ausreicht, bis Dezember 2025; Sanierung der Bahnkörper einschließlich der Behandlung von Felswänden und größeren Einschnitten, um Entwässerung und Instandhaltungsarbeiten zu erleichtern, bis Dezember 2025; Verlängerung und Erhöhung der Bahnsteige der unbesetzten Haltepunkte Grupont und Poix-Saint-Hubert bis Dezember 2025; Installation neuer Signaltechnik bis Dezember 2027; erneute Elektrifizierung des Abschnitts mit einer gemischten Oberleitung (3 kV/25 kV) bis Dezember 2025; Begradigung von Gleisbögen bis Dezember 2025. g) Ciney–Hatrival: Spannungsumstellung von 3 kV auf 25 kV bis Dezember 2029: Installation einer 25-kV-Stromversorgung auf dem Abschnitt Namur–Hatrival mit Bau einer neuen Schaltstelle, eines Schaltpostens und von sieben Autotransformatorstationen bis Dezember 2029; Installation einer neuen Phasentrennstelle und einer neuen Spannungstrennstelle bis Dezember 2029; Anpassung der derzeitigen Oberleitung der Strecke 43, um die Versorgung mit 25 kV vom Bahnhof Marloie bis Melreux zu ermöglichen, bis Dezember 2029. Auf der Strecke 8, Luxemburg a) Bau einer neuen Eisenbahnstrecke zwischen Luxemburg und Bettemburg bis Ende 2026 mit Test, Zulassung, Zertifizierung und Schulung bis Ende 2028: Bahnkörperarbeiten — Abschnitt Livange–Bettemburg, bis September 2025; Bahnkörperarbeiten — Abschnitt Howald–Hesperingen, bis August 2025; Bahnkörperarbeiten — Abschnitt Hesperingen–Berchem, bis November 2025; Fertigstellung des Anschlusses der neuen Strecke am Bahnhof Bettemburg bis November 2026; Fertigstellung des Anschlusses der neuen Eisenbahnstrecke am Bahnhof Howald bis Dezember 2026; Abschluss der Arbeiten an der Eisenbahnstrecke bis Dezember 2026. b) Neugestaltung des Bahnhofs Bettemburg: Inbetriebnahme des neuen Stellwerks am Bahnhof Bettemburg bis Dezember 2026; Studie für die Neugestaltung des Bahnhofs Bettemburg bis Dezember 2023; Beginn der Arbeiten am Bahnhof Bettemburg: 2026; Abschluss der Arbeiten am Bahnhof Bettemburg: 2033.

Article 3 Berichterstattung

Belgien und Luxemburg erstatten der Kommission und dem Europäischen Koordinator für den Kernnetzkorridor „Nordsee–Mittelmeer“ mindestens einmal jährlich Bericht über den Stand der Durchführung der in Artikel 2 genannten Maßnahmen und melden etwaige Verzögerungen unter Angabe der Gründe für die Verzögerung sowie der ergriffenen Korrekturmaßnahmen. Zu diesem Zweck können diese Mitgliedstaaten gegebenenfalls den Inhalt der jährlichen Berichte über den Stand der Maßnahmen heranziehen, die im Rahmen der Finanzhilfevereinbarungen der Fazilität „Connecting Europe“ vorzulegen sind.

Article 4 Überprüfung

Die Kommission führt bis spätestens 31. Dezember 2025 auf Antrag von Belgien und Luxemburg oder von Amts wegen eine Überprüfung der in Artikel 2 genannten Maßnahmen und Fristen unter Mitwirkung des Europäischen Koordinators für den Kernnetzkorridor „Nordsee–Mittelmeer“ durch.

Article 5

Dieser Beschluss ist an das Königreich Belgien und an das Großherzogtum Luxemburg gerichtet.

Relations

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