Verordnung (EU) 2023/1478 des Rates vom 26. Juni 2023 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten nach dem Protokoll über die Durchführung des partnerschaftlichen Abkommens über nachhaltige Fischerei zwischen der Europäischen Union und der Republik Madagaskar (2023-2027)
Text
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Article 1
Die in dem Protokoll festgelegten Fangmöglichkeiten werden während der gesamten Anwendungsdauer des genannten Protokolls wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: a) Thunfischwadenfänger: Spanien:16SchiffeFrankreich:15SchiffeItalien:1SchiffInsgesamt:32Schiffe; b) Oberflächen-Langleinenfischer mit einer BRZ von mehr als 100: Spanien:7SchiffeFrankreich:4SchiffeePortugal:2SchiffeInsgesamt:13Schiffe; c) Oberflächen-Langleinenfischer mit einer BRZ von bis zu 100: Frankreich:20SchiffeInsgesamt:20Schiffe.
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 30. Juni 2023.
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