Delegierte Verordnung (EU) 2023/1975 der Kommission vom 10. August 2023 über befristete Sofortmaßnahmen zur Abweichung von bestimmten Vorschriften der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 der Kommission zur Ergänzung der Verordnung (EU) 2021/2115 des Europäischen Parlaments und des Rates für das Jahr 2023 zur Lösung spezifischer Probleme im Obst- und Gemüsesektor infolge widriger Wetterereignisse und damit zusammenhängende Maßnahmen
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Befristete Abweichung von der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126
Abweichend von Artikel 32 Absatz 3 Buchstabe b der Delegierten Verordnung (EU) 2022/126 ist für den Fall, dass sich der Wert eines Erzeugnisses aufgrund der widrigen Wetterereignisse des Frühjahrs 2023 um mindestens 35 % verringert hat und diese Verringerung außerhalb der Verantwortung der Erzeugerorganisation oder der Vereinigung von Erzeugerorganisationen liegt und sich ihrer Kontrolle entzieht, davon auszugehen, dass der Wert der vermarkteten Erzeugung dieses Erzeugnisses im Jahr 2023 100 % des Wertes der vermarkteten Erzeugung für den Durchschnitt der fünf vorangegangenen zwölfmonatigen Referenzzeiträume unter Ausschluss des niedrigsten und des höchsten Werts ausmacht. Die Erzeugerorganisation weist gegenüber der zuständigen Behörde des betreffenden Mitgliedstaats nach, dass die Bedingungen gemäß Unterabsatz 1 erfüllt sind.
Article 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt am Tag ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions