Verordnung (EU) 2023/2186 des Rates vom 6. September 2023 über die Aufteilung der Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028)
Text
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Article 1
Die Fangmöglichkeiten gemäß dem Protokoll zur Durchführung des partnerschaftlichen Fischereiabkommens zwischen der Europäischen Gemeinschaft einerseits und der Republik Kiribati andererseits (2023-2028) werden wie folgt auf die Mitgliedstaaten aufgeteilt: Thunfischwadenfänger: Spanien: 3 Schiffe Frankreich: 1 Schiff
Article 2
Diese Verordnung tritt am Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft. Sie gilt ab dem 2. Oktober 2023.
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