Delegierte Verordnung (EU) 2023/2724 der Kommission vom 27. September 2023 zur Änderung und Berichtigung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 hinsichtlich bestimmter Verweise auf die Regelungen der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa (UNECE) und der Verfügbarkeit bestimmter reiner Gase
Text
Article-level text, parsed from the formex manifestation.
Article 1 Änderung der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014
Die Anhänge I, II und V der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 werden gemäß Anhang I der vorliegenden Verordnung geändert.
Article 2 Berichtigungen der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014
Die Anhänge VI, IX und X der Delegierten Verordnung (EU) Nr. 134/2014 werden gemäß Anhang II dieser Verordnung berichtigt.
Article 3 Übergangsbestimmungen
1 Durch diese Verordnung werden keine EU-Typgenehmigungen ungültig, die bis zum TT. Monat JJJJ für Fahrzeuge oder Systeme, Bauteile oder selbstständige technische Einheiten erteilt wurden, es sei denn, die einschlägigen Anforderungen, die für solche Fahrzeuge, Systeme, Bauteile oder selbstständigen technischen Einheiten gelten, wurden geändert oder durch diese Verordnung wurden neue Anforderungen hinzugefügt.
2 Die Genehmigungsbehörden erteilen weiterhin Erweiterungen von EU-Typgenehmigungen nach Absatz 1.
Article 4 Inkrafttreten und Anwendung
Diese Verordnung tritt am zwanzigsten Tag nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.
Relations
What this act cites, and what cites it.
Show relationsVersions
Point-in-time consolidated versions of this act.
Show versions