Beschluss der Kommission vom 13. Mai 2024 über die Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — der Änderung des Anhangs II des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel
Text
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Article 1
Die im Entwurf des Beschlusses des Gemischten Ausschusses enthaltenen Änderungen des Anhangs II des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel werden im Namen der Union genehmigt. Der Entwurf des Beschlusses des Gemischten Ausschusses ist diesem Beschluss als Anhang beigefügt.
Article 2
Der Vertreter der Europäischen Union im Gemischten Ausschuss wird ermächtigt, der Annahme des Beschlusses des Gemischten Ausschusses im Namen der Europäischen Union zuzustimmen.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Der Beschluss des Gemischten Ausschusses wird nach seiner Annahme durch den Gemischten Ausschuss im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 1
Anhang II des Abkommens zwischen der Europäischen Union und Island zum Schutz geografischer Angaben für landwirtschaftliche Erzeugnisse und Lebensmittel erhält die Fassung des Anhangs des vorliegenden Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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