Beschluss (EU) 2024/435 des Rates vom 29. Januar 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union in dem mit dem umfassenden Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen Kanada einerseits und der Europäischen Union und ihren Mitgliedstaaten andererseits eingesetzten Gemischten CETA-Ausschuss zur Annahme einer Auslegung von Artikel 8.10, Anhang 8-A, Artikel 8.9 und Artikel 8.39 im Einklang mit Artikel 26.1 Absatz 5 Buchstabe e zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union im Gemischten CETA-Ausschuss hinsichtlich der Annahme einer Auslegung von Artikel 8.10, Anhang 8-A, Artikel 8.9 und Artikel 8.39 des Abkommens im Einklang mit Artikel 26.1 Absatz 5 Buchstabe e zu vertreten ist, beruht auf dem dem vorliegenden Beschluss beigefügten Entwurf einer Auslegung des Gemischten CETA-Ausschusses.
Article 2
Die in Artikel 1 genannte Auslegung wird nach ihrer Annahme im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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