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Seqlense EUR-Lex

Durchführungsbeschluss (EU) 2024/459 der Kommission vom 1. Februar 2024 zur Gründung des Konsortiums für eine europäische Digitalinfrastruktur für vernetzte lokale digitale Zwillinge auf dem Weg zum CitiVERSE (LDT CitiVERSE EDIC)

CELEX
32024D0459
Document type
DEC_IMPL
Sector
Legislation
Date of document
2024-02-01
In force since
2024-02-07
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

1 Das Konsortium für eine europäische Digitalinfrastruktur für vernetzte lokale digitale Zwillinge auf dem Weg zum CitiVERSE (LDT CitiVERSE EDIC) wird gegründet.

2 Das LDT CitiVERSE EDIC besitzt Rechtspersönlichkeit und verfügt in jedem Mitgliedstaat über die weitestgehende Rechts- und Geschäftsfähigkeit, die juristischen Personen nach dem Recht dieses Mitgliedstaats zuerkannt wird. Insbesondere kann es bewegliches und unbewegliches Vermögen sowie geistiges Eigentum erwerben, besitzen und veräußern, Verträge schließen und vor Gericht auftreten.

3 Die zwischen den Mitgliedern des LDT CitiVERSE EDIC vereinbarten wesentlichen Elemente der Satzung des EDIC sind diesem Beschluss beigefügt.

Article 2

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft.

Article 2 Name, Sitz, Standorte und Arbeitssprache

[…]

2 Der Name des in Absatz 1 genannten EDIC lautet „Vernetzte lokale digitale Zwillinge auf dem Weg zum CitiVERSE“ (im Folgenden „LDT CitiVERSE EDIC“).

3 Das LDT CitiVERSE EDIC hat seinen satzungsmäßigen Sitz in Valencia, Spanien.

Article 30 Bestehensdauer

1 Das LDT CitiVERSE EDIC besteht für einen unbestimmten Zeitraum.

Article 31 Auflösung

1 Die Auflösung des LDT CitiVERSE EDIC wird von der Mitgliederversammlung gemäß Artikel 11 beschlossen.

2 Das LDT CitiVERSE EDIC teilt der Europäischen Kommission seinen Beschluss über die Auflösung des LDT CitiVERSE EDIC unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zehn Tagen nach der Annahme des Beschlusses mit.

3 Vermögenswerte, die nach Begleichung aller Schulden des LDT CitiVERSE EDIC verbleiben, werden unter den Mitgliedern im Verhältnis zu ihrem kumulierten Jahresbeitrag zum LDT CitiVERSE EDIC gemäß Artikel 10 aufgeteilt oder auf eine andere juristische Person, die die Tätigkeiten des EDIC fortführt, übertragen.

4 Unverzüglich nach Abschluss des Auflösungsverfahrens, jedenfalls aber innerhalb von zehn Tagen nach seinem Abschluss, unterrichtet das LDT CitiVERSE EDIC die Kommission hiervon.

Article 22 Haftung und Versicherung

1 Das EDIC haftet für seine Schulden.

2 Die finanzielle Haftung der Mitglieder für die Schulden des EDIC ist auf ihre jeweiligen Beiträge zum EDIC, die in Anhang III aufgeführt sind, beschränkt.

3 Die Europäische Union haftet nicht für die Schulden des LDT CitiVERSE EDIC.

Article 21 Steuer- und Verbrauchssteuerbefreiungen

1 Die Mehrwertsteuerbefreiungen gemäß Artikel 143 Absatz 1 Buchstabe g und Artikel 151 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie 2006/112/EG des Rates beschränken sich auf Käufe, die vom LDT CitiVERSE EDIC und von seinen Mitgliedern getätigt werden und für die offizielle und ausschließliche Verwendung durch das LDT CitiVERSE EDIC bestimmt sind, sofern die Käufe nur für die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten des LDT CitiVERSE EDIC im Einklang mit dessen Auftrag getätigt werden.

2 Mehrwertsteuerbefreiungen sind auf Käufe mit einem Wert von über 300 EUR beschränkt.

3 Die Verbrauchsteuerbefreiungen gemäß Artikel 11 Absatz 1 Buchstabe b der Richtlinie (EU) 2020/262 des Rates beschränken sich auf Käufe, die vom LDT CitiVERSE EDIC getätigt werden und für die offizielle und ausschließliche Verwendung durch das LDT CitiVERSE EDIC bestimmt sind, sofern die Käufe nur für die nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten des LDT CitiVERSE EDIC im Einklang mit dessen Auftrag getätigt werden und einen Wert von 300 EUR übersteigen.

Relations

What this act cites, and what cites it.

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Versions

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