Beschluss der Kommission vom 30. September 2024 zur Genehmigung — im Namen der Europäischen Union — des Standpunkts in Bezug auf die Änderungen der Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union vom Handelsausschuss in Bezug auf die Änderungen der Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur zu vertreten ist, wird genehmigt. Der Standpunkt gründet auf dem Entwurf des Beschlusses des Handelsausschusses, der diesem Beschluss als Anhang beigefügt ist. Geringfügigen Änderungen dieses Beschlussentwurfs können die die Europäische Union im Handelsausschuss vertretenden Personen ohne weiteren Beschluss der Kommission zustimmen.
Article 2
Die Vertreter der Europäischen Union im Handelsausschuss werden ermächtigt, der Annahme des Beschlusses dieses Ausschusses im Namen der Europäischen Union zuzustimmen.
Article 3
Dieser Beschluss wird im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht. Nach seiner Annahme wird der Beschluss des Handelsausschusses im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 1
Die Anhänge 10-A und 10-B des Freihandelsabkommens zwischen der Europäischen Union und der Republik Singapur erhalten die Fassung des Anhangs dieses Beschlusses.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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