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Seqlense EUR-Lex

Beschluss (EU) 2024/832 des Rates vom 4. März 2024 über den im Namen der Europäischen Union auf der 67. Tagung der Suchtstoffkommission über die Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertretenden Standpunkt

CELEX
32024D0832
Document type
DEC
Sector
Legislation
Date of document
2024-03-04
In force since
2024-03-04
Status
In force

Text

Article-level text, parsed from the formex manifestation.

Article 1

Der Standpunkt, der durch die Mitgliedstaaten im Namen der Union auf der 67. Tagung der Suchtstoffkommission vom 14. bis 22. März 2024 im Hinblick auf die Annahme von Beschlüssen zur Aufnahme von Stoffen in die Anhänge des Einheits-Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1961 über Suchtstoffe in der durch das Protokoll von 1972 geänderten Fassung und des Übereinkommens der Vereinten Nationen von 1971 über psychotrope Stoffe zu vertreten ist, steht im Einklang mit dem im Anhang dieses Beschlusses dargelegten Standpunkt.

Article 2

Der Standpunkt nach Artikel 1 wird von den Mitgliedstaaten vorgetragen, die Mitglieder der Suchtstoffkommission sind, und die gemeinsam im Interesse der Union handeln.

Article 3

Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.

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