Durchführungsbeschluss (EU) 2024/853 der Kommission vom 14. März 2024 zur Genehmigung eines vom Königreich Spanien gemäß Artikel 7 Absatz 4 der Richtlinie (EU) 2016/797 des Europäischen Parlaments und des Rates gestellten Antrags auf vorübergehende Nichtanwendung des Abschnitts 7.3.1.1 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 der Kommission auf die Strecke 502 zwischen Cáceres und Valencia de Alcántara (Bekannt gegeben unter Aktenzeichen C(2024) 1571)
Text
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Article 1
Dem Antrag Spaniens, Abschnitt 7.3.1.1 des Anhangs I der Durchführungsverordnung (EU) 2023/1695 vorübergehend nicht auf den Abschnitt der Strecke 502 des spanischen Eisenbahnnetzes anzuwenden, der innerhalb der geografischen Grenzen von Cáceres (Kilometerpunkt 332 + 529), Arroyo de Malpartida und Valencia de Alcántara bis zum Kilometerpunkt 428 + 500 liegt, wird stattgegeben.
Article 2
Dieser Beschluss tritt zu dem Zeitpunkt außer Kraft, an dem die Einführung des FRMCS oder eines anderen gleichwertigen modernen Funksystems für das europäische Eisenbahngesamtnetz verbindlich wird.
Article 3
Dieser Beschluss ist an das Königreich Spanien gerichtet.
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