Beschluss (EU) 2024/1315 des Rates vom 22. April 2024 über den Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union auf der 58. Tagung des Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr (OTIF) zu den Änderungen des Anhangs C des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Union auf der 58. Tagung des von der Zwischenstaatlichen Organisation für den internationalen Eisenbahnverkehr eingerichteten Fachausschusses für die Beförderung gefährlicher Güter (im Folgenden „RID-Fachausschuss“) im Rahmen des Übereinkommens über den internationalen Eisenbahnverkehr vom 9. Mai 1980 in der Fassung des Änderungsprotokolls von Vilnius vom 3. Juni 1999 zu vertreten ist, ist im Anhang dieses Beschlusses festgelegt. Geringfügige Änderungen der im Anhang dieses Beschlusses genannten Dokumente können von den Vertretern der Union im RID-Fachausschuss ohne einen weiteren Beschluss des Rates vereinbart werden.
Article 2
Die Beschlüsse des RID-Fachausschusses werden unter Angabe des Zeitpunkts ihres Inkrafttretens im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.
Article 3
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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