Beschluss (EU) 2024/1708 des Rates vom 30. Mai 2024 zur Festlegung des Standpunkts, der im Namen der Europäischen Union in dem durch das Abkommen über Handel und Zusammenarbeit zwischen der Europäischen Union und der Europäischen Atomgemeinschaft einerseits und dem Vereinigten Königreich Großbritannien und Nordirland andererseits eingesetzten Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit im Hinblick auf die Annahme einer Empfehlung mit weiteren Leitlinien für die Durchführung des Protokolls über die Koordinierung der sozialen Sicherheit zum genannten Abkommen betreffend die Auslegung von Artikel KSS.11 des genannten Protokolls über die auf entsandte Arbeitnehmer und Selbstständige, die vorübergehend eine Tätigkeit in einem anderen als dem zuständigen Staat ausüben, anzuwendenden Rechtsvorschriften zu vertreten ist
Text
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Article 1
Der Standpunkt, der im Namen der Europäischen Union im Sonderausschuss für die Koordinierung der sozialen Sicherheit zu vertreten ist, ist in dem Entwurf der Empfehlung des Sonderausschusses ausgeführt, der dem vorliegenden Beschluss beigefügt ist.
Article 2
Dieser Beschluss tritt am Tag seiner Annahme in Kraft.
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